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Fragen zu einem privaten Darlehen

 
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bareuter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 11:17    Titel: Fragen zu einem privaten Darlehen Antworten mit Zitat

Ein Freund hat sich Geld von einem Freund geliehen und hätte dieses bis 31.12.2005 zurückzahlen müssen. Das kann er nicht, bekommt auch keinen Kredit bei der Bank mehr. Der Freund will das Geld bis spätestens 01.05.2006 zurück. Welche Möglichkeiten einer Einigung gibt es, wer kann einen beraten?
Es gibt ein vom Schuldner unterschriebenes Schriftstück, das den Namen der beiden beteiligten, das Unterschriftsdatum, den Rückzahlungstermin und die Darlehenssumme enthält.

Danke für die Unterstützung.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was lernen wir daraus: Niemals Geld an Freunde verleihen, sonst verliert man beides: Geld und Freunde.

Wer kann in juristischen Dingen beraten. Der Bäcker? Der Pfarrer? Nein: Ich hab´s: Anwälte kämen hier in Frage. Aus Sicht des Schuldners wäre noch die Schuldnerberatung zu nennen. Ist aber hier, glaube ich, nicht gefragt.

Welche Möglichkeiten gibt es:

Wenn die Rückzahlung nicht möglich ist, ist natürlich eine Ratenzahlung denkbar. Nur: da der Freund blank ist, ist das Risiko hoch, dass einzelne oder alle Raten ausbleiben.

Um dieses Risiko zumindest ein wenig zu reduzieren, bestehen z.B. folgende Möglichkeiten:

- In jedem Fall alle Vereinbarungen schriftlich festhalten
- Zinsen vereinbaren, die so hoch sind, dass eine Motivation besteht, das Privatdarlehen schnell zurückzuzahlen
- Sicherheiten vereinbaren
-- Abtretung von LV, Sparverträgen etc
-- Verpfändung von Wertgegenständen Auto, Fernseher, Möbel, etc
-- Lohn- und Gehaltsabtretung
- Daumenschrauben anziehen
-- Lohn- und Gehaltsabtretung offen legen (Achtung: Sehen Arbeitgeber nicht gerne)
-- Sich unterschreiben lassen, dass die anderen Gläubiger über Rückstände informiert werden dürfen
- Zwangsmaßnahmen vorbereiten
-- notarielle Schulderklärung

Wenn eine Ratenzahlung nicht gewünscht ist oder scheitert:
- Forderung per Mahnbescheid titulieren
- Titel vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen
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