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Verfasst am: 14.01.06, 00:23 Titel: Austritt von Ges. Geschäftsführern aus GmbH & Co. KG
Hallo!
Die X GmbH & Co. KG hat 3 geschäftsführende Gesellschafter (A/B/C). Nun möchten B und C gerne aus privaten Gründen die Firma verlassen. A möchte diese weiterführen.
Es ergeben sich nun ein paar Fragen:
- Kann A alleine eine GmbH & Co. KG weiterführen
- Im Gesellschaftsvertrag ist für die Bewertung der Geschäftsanteile das Stuttgarter Verfahren vorgesehen. Ist diese Methode bindent oder können sich A/B/C auch auf eine andere Methode einigen?
- Sollte eine Einigung möglich sein, ist es zulässig wenn sich A/B/C auf einen Betrag einigen und dieser dann von A in monatlichen Raten an B/C bezahlt wird?
Ich hoffe Sie können mir erste Hinweise hierzu geben. Ein Termin mit dem StB sowie RA wird natürlich noch folgen sobald das ganze etwas weiter fortgeschritten ist.
Verfasst am: 14.01.06, 19:54 Titel: Re: Austritt von Ges. Geschäftsführern aus GmbH & Co. KG
fb0815 hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Die X GmbH & Co. KG hat 3 geschäftsführende Gesellschafter (A/B/C). Nun möchten B und C gerne aus privaten Gründen die Firma verlassen. A möchte diese weiterführen.
Es ergeben sich nun ein paar Fragen:
- Kann A alleine eine GmbH & Co. KG weiterführen
Ich verstehe den Fall so, daß die GmbH-Gesellschafter A,B und C zugleich auch Gesellschafter der KG sind und es ansonsten keine weiteren Gesellschafter gibt. Die GmbH kann mit einem einzigen Gesellschafter weitergeführt werden (Einmann-GmbH). Die KG kann nicht weitergeführt werden, weil eine Personenhandelsgesellschaft (wie jede Gesellschaft im Sinne von §705 BGB) definitionsgemäß aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen muß.
fb0815 hat folgendes geschrieben::
- Im Gesellschaftsvertrag ist für die Bewertung der Geschäftsanteile das Stuttgarter Verfahren vorgesehen. Ist diese Methode bindent oder können sich A/B/C auch auf eine andere Methode einigen?
Wenn der Gesellschaftsvertrag diese Methode für die Bewertung der Geschäftsanteile (und insofern als Grundlage für die Bemessung von Abfindungen) vorsieht, ist sie bindend, es sei denn, alle Gesellschafter beschließen diesbezüglich eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Dann steht auch einer anderen Bewertungsmethode nichts im Wege.
fb0815 hat folgendes geschrieben::
- Sollte eine Einigung möglich sein, ist es zulässig wenn sich A/B/C auf einen Betrag einigen und dieser dann von A in monatlichen Raten an B/C bezahlt wird?
Natürlich ist dies möglich, sofern zwischen den Beteiligten eine Einigung herbeigeführt wird. Dies kann möglicherweise sogar durch die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht geboten sein.
Verfasst am: 16.01.06, 12:05 Titel: Re: Austritt von Ges. Geschäftsführern aus GmbH & Co. KG
schmunzelhase hat folgendes geschrieben::
Die KG kann nicht weitergeführt werden, weil eine Personenhandelsgesellschaft (wie jede Gesellschaft im Sinne von §705 BGB) definitionsgemäß aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen muß.
Tut sie doch. Aus der Komplementär-GmbH und A als Kommanditist. Die KG kann also weitergeführt werden. Auf die übrigen Punkte können die Gesellschafter sich grds.einigen wie sie lustig sind. Wenn sie sich einigen. Sonst gilt der Vertrag.
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