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Kann Hundehaltung verboten werden...

 
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bimchen
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Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 20:46    Titel: Kann Hundehaltung verboten werden... Antworten mit Zitat

..., wenn bereits 2 Katzen im 6familienhaus leben.

Hallo!

Wir wollen uns in Kürze einen Hund anschaffen und unser Vermieter hat nichts gegen eine Hundehaltung. Allerdings sagte er, dass eine Mieterin aus dem 1. OG eine Allergie habe und wir diese um "Erlaubnis" fragen müssten.
Nun ist unsere Frage, ob diese Mieterin berechtigt ist, uns die Hundehaltung zu versagen, obwohl im EG 2 Katzen leben. Die Katzenhaare werden doch auch durch die Personen, die mit den Katzen zusammenleben durch den Hausflur getragen. Die Hunderasse, die wir uns anschaffen möchten, hat extrem kurze Haare und kaum Haarausfall (keine Unterwolle).
Wir wären auch bereit, mehrmals wöchentlich das gesamte Treppenhaus zu reinigen, ggf. zu desinfizieren.
Wir würden auch darauf achten, dass keinerlei "Belästigungen" von dem Hund ausgehen (ständiges Bellen oder Geruch).
Wie sieht die Rechtslage aus?
Vielen Dank!
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Katzen gelten offenbar etlichen Gerichten als Kleintiere. Damit bedeutet die Erlaubnis zur Katzenhaltung noch nicht die Erlaubnis zur Hundehaltung.

Der Vermieter kann die Erlaubnis ohne weiteres an das Einverständnis der Nachbarn binden. Allerdings sollte das Nicht-Einverständnis sachliche Gründe haben: keine Hunde zu mögen ist kein sachlicher Grund.

Bei Allergien kommt es darauf an, wie schwer sie ist. Sollte man sich erkundigen, bei Zweifel Attest vorlegen lassen. Wenn Hundehaare zu schweren Asthmaanfällen führen, geht das Interesse des Allergikers vor. Wenn die Allergie nicht so schwer ist und zu erwarten ist, dass die Beeinträchtigung durch im Flur während kurzen Ein- und Ausmarsches hinterlassener Hundehaare nicht größer ist als die Hundehaare, die bei normalen Straßengängen oder Busfahrten usw. zu erwarten sind, sind sie kein Grund, die Erlaubnis zu versagen.

Ist aber eine schwierige Sache, denn je nachdem, wie der Mietvertrag aussieht, kann der Vermieter sagen, nö, in diesem Haus verbiete ich Hunde, 1. wg Allergie, 2. sind schon genug Viecher drin.

Am besten, man einigt sich mit dem Allergiker. Je mehr Informationen man gibt, was ihn tatsächlich erwartet (Größe, Haarkleid, Rasse, ggf. Staubsaugen quasi vertraglich zusagen), desto eher könnte man seine Genehmigung kriegen.
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bimchen
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Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Wir werden dann mal versuchen, mit der "freundlichen" Nachbarin zu sprechen.

Mal sehen, was uns da erwartet.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aus strategischen Gründen würde ich zuvor mit anderen Nachbarn sprechen im Vertrauen darauf, dass sich eine eventuelle positive Einstellung herum spricht und den Gegner unter sozialen Gruppendruck setzt.
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