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Kann mir jemand eine brauchbare Antwort geben und mir helfen ?
Einem Bankkunden ist das Konto vor einer Woche das Konto gepfändet worden.
Die Person selbst lebt von 679 Euro Arbeitslosengeld, wovon Miete usw.bezahlt werden müssen.
Bereits vor vier Jahren wurde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass die Person nichts hat.
Durch die Kontopfändung ergeben sich nun weitere Probleme, wie z.B. das die Miete nicht mehr überwiesen werden kann usw.
Nun ist aber das Hauptproblem, dass eine zu unrecht abgebuchte Lastschrift von 49 Euro, storniert wurde, die Person aber nun nicht über die 49 Euro verfügen kann.
Da jeder Euro lebenswichtig ist, hat die Bank geraten einen Freigabebescheid beim Amtsgericht zu besorgen, damit die 49 Euro augezahlt werden können.
Ist das richtig ? Oder kann jemand einen anderen Ratschlag geben ?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 18.01.06, 15:33 Titel:
Zitat:
Da jeder Euro lebenswichtig ist, hat die Bank geraten einen Freigabebescheid beim Amtsgericht zu besorgen, damit die 49 Euro augezahlt werden können.
Das ist richtig und kann auch sehr zügig passieren. Mein Rat wäre zunächst zu versuchen, das Amtsgericht telefonisch zu erreichen um zu klären wie die das am schnellsten machen können wollen könnten ... Sie wissen schon, es gibt Vorschriften, die aber gelegentlich wohl auch genügend Spielraum bieten können das Ganze recht schnell zu regeln. Vor allem sind die betreffenden Verantwortlichen gelegentlich auch bereit, die Freigabe telefonisch der Bank vorab mitzuteilen. Das beschleunigte so eine Angelegenheit noch zusätzlich.
Was mich ein wenig wundert : die EV ist 4 Jahre alt ? Muss die nicht eigentlich alle 3 Jahre "aufgefrischt" werden ?
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Ja, vor zwei Monaten mußte ich die Eidesst.Erklärung erneut abgeben.
Beim Amtgericht erreicht man telefonisch Niemanden, jetzt will ich dort morgen persönlich hingehen.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.01.06, 19:25 Titel:
Hallo,
vor dem Besuch beim Gericht hier noch ein paar Informationen zur Rechtslage:
- nach §55 SGB darf der Kunde über Sozialleistungen innerhalb einer Woche verfügen. Einige Banken erkennen Arbeitslosengeld als Sozialleistung an, andere nicht (da es eine Versicherungsleistung ist). In diesem Fall hilft dann der Beschluss vom Gericht. Dorthin sollte man Kontoauszüge, die neueste eV und Informationen über unterhaltsberechtigte Personen mitnehmen.
- nach §765a ZPO kann das Gericht die Pfändung einstellen, wenn sie beim Schuldner zu unzumutbarer Härte führen würde (ohne die Interessen der Gläubiger zu vergessen). Das Gericht hängt das an grosse Hürden, aber ich würde den Rechtspflieger mal fragen, ob so ein Antrag Chancen hätte.
- Die Beschlüsse können dauern, wenn man aber alle Unterlagen dabei hat und glaubhaft macht, dass man das Geld zum Leben braucht, kann man den Beschluss unter Umständen gleich wieder mitnehmen. Der Gläubiger sollte zwar vorher gehört werden, aber ich habe schon Beschlüsse gesehen, wo wegen Eilbedürftigkeit auf die Anhörung des Gläubigers verzichtet wurde oder das telefonisch erfolgte. Bei einem Antrag auf Einstellung aufgrund Härte wird das Gericht dem Gläubiger aber in jedem Fall rechtlichliches Gehör schenken.
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