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Wohngebäudeversicherung- ist Einbruch versichert?

 
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Himmelstürmerin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 11:19    Titel: Wohngebäudeversicherung- ist Einbruch versichert? Antworten mit Zitat

Folgende Frage:
Ist Einbruch in einer Wohngebäudeversicherung enthalten? Laut Nebenkostenabrechnung wurde die Wohngebäudeversicherung vom Mieter mit übernommen. Nach Auszug aus der Wohnung wurde eingebrochen. Muss der Mieter(Vormieter!)die Kosten der Schäden für diesen Einruch zahlen, oder muss den Schaden die Gebäudeversicherung übernehmen?

Für Anworten wäre ich wirklich sehr dankbar.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich weiß können teilweise gebäudeschäden durch einbruch in der gebäudeversicherung mitversichert werden, ist aber wohl nicht die regel.

aus meiner sicht ist der (ehemalige) mieter nicht verantwortlich, die kosten zu übernehmen. letztendlich kann er für die schäden nichts und damit würd ich sagen: kein verschulden -> keine haftung -> kein anspruch gegen den (ehemaligen) mieter

(insbesondere wenn der mieter schon längst ausgezogen ist, die schlüssel abgegeben und der mietvertrag zu diesem zeitpunkt schon beendet war...)
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat Recht: bei machen neueren Wohngebäude-Versicherungsbedingungen sind Kosten für die Beseitigung von bestimmten Gebäudeschäden, die durch Einbruch entstanden sind, mitversichert. Diese Versicherung ist noralerweise Sache des Gebäudeeigentümers; der Mieter hat gewöhnlich damit nichts zu tun.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Himmelstürmerin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Anworten.
Der Mietverhältnis war zwar beendet, allerdings konnte keine Schlüsselübergabe erfolgen, da ich in einer Wohngemeinschaft wohnte und der andere WG partner über einen längeren Zeitpunkt sein Eigentum nicht abholte.
Eine Frage noch:
Müsste der Vermieter mir nicht nachweisen, ob seine Gebäudeversicherung diesen Einbruch trägt?
Das versicherte Objekt ist allerdings schon recht alt. Ich gehe auch davon aus, dass der Vermieter daher auch eine ältere Versicherung hat.

Danke im voraus
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube weniger, dass der Vermieter bzw. dessen Versicherung für diesen Schaden aufkommen sollte. Und warum auch? Trifft ihn ein Verschulden? Wohl eher nicht!

Wenn überhaupt könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Hausrat aufkommen. Aber nicht die des Vermieters, sondern des Mieters.

Ist meine Vermutung richtig? Der Mieter zieht aus der Wohnung ( WG ) aus und holt über einen längeren Zeitraum seine Sachen nicht ab. Aus dem Grund kann auch keine Schlüsselübergabe erfolgen. Der übriggebliebene WG´ler ärgert sich maßlos über die Sachen die nur im Weg rum stehn. Und Ups, genau da wird eingebrochen und die Sachen, die sowieso nur im Weg waren, werden gestohlen.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

nochmal ganz grundsätzlich zu dieser Geschichte:

der Vermieter verlangt vom Mieter Schadenersatz für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die durch einen Einbruch entstanden sind, richtig?

Dann stellt sich natürlich die Frage, aus welchem Rechtsgrund könnte der Vermieter das verlangen?

Verschulden des Mieters scheidet wohl aus. Der Mieter hat den Gebäudeschaden nicht verursacht.

Ist vielleicht im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter für alle Gebäudeschäden schadenersatzpflichtig ist, auch wenn er sie nicht verusacht hat??? Wenn das so wäre, dann - behaupte ich mal (hab von Mietrecht wenig Ahnung) - dann wäre diese Passus des Mietvertrages nicht rechtswirksam. Der Vermieter kann sich nicht Gebäudebeschädigungen vom Mieter bezahlen lassen, auf deren Zustandekommen der Mieter keinen Einfluss hat.

Also, kurz gesagt, der Vermieter hat keinen Rechtsanspruch gegen den Mieter auf Zahlung dieses Schadenersatzes. Andere Meinungen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Ich glaube weniger, dass der Vermieter bzw. dessen Versicherung für diesen Schaden aufkommen sollte. Und warum auch? Trifft ihn ein Verschulden? Wohl eher nicht!


mit dieser argumentation könnte man auch sagen: warum soll die hausratevrsicherung des mieters aufkommen? ihn trifft doch kein verschulden?

das verschulden spielt in der gebäude- und hausratversicherung erstmal keine rolle. eine sachversicherung leistet, wenn sich eine versicherte gefahr ereignet hat (und der schaden nicht durch den VN oder repräsentanten (!) grob fahrlässig/vorsätzlich verursacht wurde), egal wer daran schuld ist.
natürlich prüft der versicherer auch ob er ggf. regreß nehmen kannt...

aber hierzu der BGH hat schon vor einiger zeit entscheiden, dass für vom mieter -leicht fahrlässig- verursachte schäden am gebäude, welche durch eine gebäudeversicherung versichert sind (also z.b. brand, leitungswasser...) ausschließlich die gebäudeversicherung zuständig ist, wenn, wie in fast allen fällen, die beiträge zur gebäudeversicherung auf den mieter mit den nebenkosten umgelegt werden. ein regreß ist dann grundsätzlich ausgeschlossen, der mieter muss für den schaden selbst nicht aufkommen...ein regreß ist unbillig. auch irgendwo verständlich...
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Himmelstürmerin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure unterschiedlichen Meinungen.
Ich werde sehen, wie das Gericht in unserem recht ungewöhnlichen Fall in einigen Monaten entscheidet.

Ihr habt mir dennoch ein wenig weitergeholfen.
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