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Ich habe folgendes Problem, und da ich in rechtlichen Dingen nicht so bewand habe ich mir gedacht einfach mal in diesem Forum nachzufragen. Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.
Nunja, ich habe vorherige Woche bei (Wortsperre: Firmenname) (http://www.(Achtung Wortsperre: Link nicht erlaubt)) in Hannover einen Flug nach Melbourne für Mitte Mai gebucht.
Nachdem ich kurz über Preise usw. beraten wurde hatte ich mich für einen Flug entschieden. Die nette Dame fragte mich ob sie das erstmal als unverbindliche Buchung reservieren solle, oder ob ich direkt die Bestätigung mitnehmen wolle. Auf meine Nachfrage hin was denn der Unterschied sei antwortete sie, dass ich wenn ich die Bestätigung mitnähme den Flug auch ganz sicher bekommen würde. Nunja, sie hat mir dann die Bestätigung ausgedruckt und in die Hand gedrückt. Sie informierte mich abschließend darüber, dass ich die Zahlung innerhalb von einer Woche vornehmen müsse, da die Buchung sonst verfallen würde.
So, nun habe ich aber einen weitaus billigeren Flug gefunden und wollte die Buchung bei (Wortsperre: Firmenname) stornieren. Am Telefon hieß es, dass dabei eine Bearbeitungsgebühr von 50€ anfallen würde. Die will ich natürlich nicht zahlen, weil ich ja eigentlich gar nicht unterschrieben habe und auch die ganze Zeit der Meinung war ich könne von der Buchung, die für mich nicht den Anschein eines richtigen Vertragsverhältnisses hatte ohne weiteres zurücktreten.
Auf der Rechnung / Bestätigung ist folgendes vermerkt:
Die Bearbeitungskosten bei Stornierung/Umbuchung vorgenannter Leistung (Flugleistung nach Ticketausstellung/Touristische Leistung nach Bestätigung) betragen pro Person: 350,00 EUR
Sollte vorgenannte Flugleistung 100% Stornogebühren seitens der Fluggesellschaft unterliegen, werden Ihnen seitesn (Wortsperre: Firmenname) die Steuern und Gebühren abzgl. eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von EUR 120,- erstattet. Wir weisen darauf hin, dass es den durchführenden Fluggesellschaften vorbehalten ist, Steuern und Gebühren der jeweiligen Länder und Flughäfen auch kurzfristig zu ändern. Die Fluggesellschaften sind durch die Zielländer beauftragt, die Steuern und Gebühren einzufordern. Eine sich daraus ergebende Preiserhöhung, sowie die oben angegebene Bearbeitungsgebühr bei Stornierung, unterliegen selbstverständlich den Rahmenbedingungen der Punkte 4 und 5 unseres AGBs. Hinweis: Die Flugzeiten entnehmen Sie bitte ihren Reisedokumenten.
Laut AGB ist eine Gebühr in Höhe von 50€ ja auch zulässig. Aber wurde ja nie auf die AGBs hingewiesen, geschweigedenn habe ich etwas unterschrieben auf dem steht, dass ich die AGBs anerkenne. Meine alleinige Zustimmung habe ich gegeben als ich gefragt wurde, ob ich "die Bestätigung gleich mitnehmen will" (so die Worte der Dame von (Wortsperre: Firmenname)).
Ist das nun mein Fehler gewesen, mich zu wenig informiert zu haben oder hätte ich darauf hingewiesen werden müssen?
Na ja, der Verfall einer Flugbuchung ist eine technisch-flugtarifliche Angelegenheit, wenn man so will, eine pysische Angelegenheit: wird das Ticket nicht ausgestellt (= bezahlt) innerhalb einer Frist, so löschen Computersysteme der Fluggesellschaften automatisch die Buchung.
Das berührt aber nicht einen (möglicherweise) zustande gekommen Besorgungsauftrag des Reisebüros.
Also: die Bestätigung war dafür, dass das Büro beauftragt wurde, den Flug zu buchen. Der Hinweis auf Zahlung war notwendig, damit der Auftrag im Sinne des Kundens auch abgewickelt wird. Kunde zahlt nicht - bleibt trotzdem der Anspruch auf Besorgungsentgelt, sofern dieses vereinbart war.
Und das ist jetzt der Punkt: nix unterschrieben heißt gar nix, denn ein Reise- oder Beförderungsvertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften: "Ja ich will buchen" ist ein Vertrag. Punkt.
Aber: um AGB's rechtskräftig in einen solchen Vertrag einzubeziehen = ein angemessenes Besorgungsentgelt oder Bearbeitungsgebühren oder Stornogebühren verlangen zu können - müssen diese vor oder spätestens bei Buchung dem Kunden nachweislich zur Kenntnis gebracht werden.
So wie es in diesem Fall aussehen könnte, sind AGB's aber nicht rechtswirksam in den Vertragsabschluss einbezogen worden. Dann gelten mangels AGB's des Vermittlers oder Beförderers die in Deutschland allgemein gültigen AGB's für solche Reiseverträge. Diese wiederum ließen durchaus Bearbeitungsentgelte zu.
Also wird es darauf ankommen, wer wem vom Zustande- oder Nichtzustandekommen des Vertrages überzeugen bzw. nachweisen kann...
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 17.01.06, 07:32 Titel:
Zitat:
So wie es in diesem Fall aussehen könnte, sind AGB's aber nicht rechtswirksam in den Vertragsabschluss einbezogen worden. Dann gelten mangels AGB's des Vermittlers oder Beförderers die in Deutschland allgemein gültigen AGB's für solche Reiseverträge. Diese wiederum ließen durchaus Bearbeitungsentgelte zu.
Bitte keine individuelle Rechtsberatung und keine Nennung von (Firmen-) Namen!
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