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Verfasst am: 16.01.06, 14:44 Titel: Was genau ist eine verleichbare Unterkunft
Hallo zusammen,
mal folgende (hypothetische) Frage:
Im Berich der 3* und 4* Hotels gibt es ja teilweise erhebliche Unterschiede, was Komfort, Freundlichkeit und vor allem das Essen angeht. Deshalb sucht man sich in der Regel ja auch gerade ein bestimmtes Hotel aus.
Wenn jetzt dieses eine Hotel ausgebucht ist, worauf hat man dann als Ersatz Anspruch? Muss man mit irgendeinem anderen Hotel in der gleichen Kategorie einverstanden sein? Wie sieht es mit den "weichen" Faktoren (Strandnähe, Animation, Pool) aus?
Ich meine ich hätte mal irgendwo gelesen, dass es seit einiger Zeit für die Reiseveranstalter schwieriger geworden ist, die Gäste einfach in irgend ein anderes Hotel abzuschieben, aber so ganz genau weiss ich das nicht mehr.
Also ganz den Buchstaben des Gesetzes nach muss man überhaupt keine Alternative annehmen, wenn man vor Ort von einer Überbuchung seines Hotels erfährt. Vielmehr kann man vom Veranstalter einen unverzüglichen Heimtransport verlangen und den Ersatz der gesamten Urlaubskosten. Denn der einmal geschlossene Vertrag wurde nicht erfüllt (jedes Ersatzhotel stellt ein neues Angebot dar, nicht aber die geschuldete Erfüllung des alten Vertrages!).
So weit so gut.
Will man aber nun im Urlaub bleiben und man bekommt ein vergleichbares Hotel angeboten, so muss man dabei wohl objektive Kriterien anlegen: gleiche Entfernung zum Strand, gleiche Ausstattung, gleiches Angebot an Freizeitaktivitäten usw. Nicht wird man einwenden können, dass die Freundlichkeit in dem einen Hotel besser oder schlechter wäre usw. Denn das sind subjektive Kriterien (die sich ja auch von einem Jahr zum anderen ändern könnten...).
Man muss beispielsweise auch keine Alternative in einem anderen Ort annehmen, sofern dieser nicht als eine touristische Bezeichnung zu verstehen ist.
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