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Verfasst am: 17.01.06, 01:15 Titel: KFZ nicht gezahlt, was nun?
Hallo, hatte am wochenende einen kleinen unfall. Hab jemanden die vorfahrt genommen und der typ ist mir mit ca. 20 sachen reingefahren.
Nun die frage:
hab im november die rechnung für die haftpflichversicherung bekommen, hab sie aber vergessen zu bezahlen! Jetzt hab ich am sonntag diesen unfall gehabt! Hab die versicherung gleich heute bezahlt und will den schaden am dienstag melden! Hatte ich am sonntag einen versicherungsschutz bei der versicherung? Gibt es da eine fristzeit für die bezahlung?
Der Versicherer kann bei Nichtzahlung einer Folgeprämie dem Versicherungsnehmer eine Frist zur Zahlung setzen (mindestens 2 Wochen). Wird diese Frist ohne Zahlung überschritten, erlischt der Versicherungsschutz.
Der Versicherungsnehmer muss über die nachteiligen Folgen der Nicht-Zahlung der Prämie belehrt werden.
Ob dies bei Ihnen vorliegt, kann von hier nicht beantwortet werden. Möglich ist es schon, wenn die Prämie im November fällig war.
Der Versicherer kann bei Nichtzahlung einer Folgeprämie dem Versicherungsnehmer eine Frist zur Zahlung setzen (mindestens 2 Wochen). Wird diese Frist ohne Zahlung überschritten, erlischt der Versicherungsschutz.
Richtig. Versicherungschutz besteht solange, bis die Frist verstrichen ist: zwei Wochen ab Zugang des Mahnschreibens (§ 39 VVG). Übrigens muss der Versicherer, wenn er sich auf Leistungsfreiheit beruft, den Zugang des Mahnschreibens und das Datum des Zuganges beweisen. Da hat er manchmal ein Problem, weil diese Schreiben gewöhnlich nicht per Einschreiben versandt werden.
Das gilt aber nur, wenn dieser Beitrag ein Folgebeitrag war. Wenn´s der Erstbeitrag war, gelten die Vorschriften des § 38 VVG : Danach besteht kein Versicherungsschutz (bzw. vorläufige Deckung fällti rückwirkend weg), wenn der Erstbeitrag nach Zahlungsaufforderung nicht gezahlt wird. Dazu bedarf es keiner Mahnung. Die Tatsache, dass der Erstbeitrag nicht gezahlt wird, reicht aus, um den Versicherungsschutz entfallen zu lassen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
wenn es hier also nicht um den erstbeitrag geht und bisher noch keine mahnung/kündigung verschickt wurde, dann besteht versicherungschutz ohne probleme. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ich bin schon seit drei jahren bei der versicherung, wir haben da zwei autos! Das erste auto wurde schon bezahlt und das unfallauto noch nicht. Der beitrag für das jahr 2006 kam am 18 november und wurde aum 01.01.2006 fällig. Hilft euch das jetzt weiter?
Uns muss das nicht helfen. Du bist derjenige, der hier Rat sucht.
Also, ich vermute mal, es handelt sich nicht um den Erst-, sondern um den Folgebeitrag. Dann besteht solange Versicherungsschutz, bis eine Mahnung zugegangen ist und die 2-Wochen-Frist nicht verstrichen ist.
Hast du eine Mahnung erhalten?
Wenn nein: kein Problem.
wenn ja: wann? weniger als 2 Wochen vor dem Schaden: kein Problem
länger als 2 Wochen vor dem Schaden: kein Versicherungsschutz.
So einfach ist das. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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