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Guten Morgen!
Eine Frage an die Kartellrechts-Experten:-)
Folgendes:
Wenn das Bundeskartellamt einer geplanten Fusion (Übernahme) offiziell zugestimmt hat, gibt es dann bestimmte Fristen, innerhalb derer dieser Kauf dann tatsächlich stattgefunden haben muss? Sprich, wenn Unternehmen A beantragt, Unternehmen B übernehmen zu dürfen, und dieser Fusion wird durch das Bundeskartellamt auch offiziell zugestimmt - kann A dann beliebilg lange warten, bis B tatsächlich gekauft wird? Oder verjähren solche Kaufoptionen irgendwann???
Vielen Dank für Antworten!
Gruß
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