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Nein, müssen sie nicht, da das Gesetz keine besondere Form dafür vorsieht. Das ist auch nachvollziehbar, denn letztlich kann über alles Mögliche ein Beschluß gefaßt werden. Wenn jeder Beschluß der notariellen Form bedürfte, weil es gesetzlich so vorgeschrieben wäre, dann wäre der Beruf des Notars eine schier unerschöpfliche Geldquelle. Eine Ausnahme gibt es natürlich: Wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, daß Gesellschafterbeschlüsse der notariellen Form bedürfen, um wirksam zu sein, dann muß dies so sein. Aber mal ehrlich: Welche Gesellschaft würde das ernsthaft so machen? Erstens kostet es Zeit und zweitens eine Menge Geld.
Die einzigen Beschlüsse, bei denen der Notar "seine Finger im Spiel" hat, sind die Beschlüsse, die auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft gefaßt werden.
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