Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo
Wenn ein Gbr Partner den anderen kündigt wegen Vertragsbruch, auf anrat eines Rechtsanwaltes, wie ist das dann mit der Zahlungsverpflichtung gegenüber den ehemaligen Angestellten,dem Finanzamt und sonstigen Gläubigern?
Z.B. der gemeinsamen einstigen Angestellten stehen noch Zahlungen für 4 nicht genommene, sowie 2 Tage Gehalt für Dez. zu über 341 €. Das Geschäftskonnto ist leer.
Soll nun der zahlungswillige GbR-ler das ganze Geld oder nur die hälfte also 170,50€ der ehemaligen angestellten überweisen um eine Klage seitens der Angestellten zu verhindern? oder den vollen betrag über 341€ und dann beim gekündigten GbR-ler einklagen? Vom gekündigten GbR-ler sind keine freiwilligen Zahlungen zu erwarten! Der andere möchte aber keinen Ärger mit den Ämtern und der Angestellten.
Wie ist das mit den Steuerforderungen die noch die GbR betreffen. Im GbR- Vertrag wurden 50-50% der Einnahmen und der Verpflichtungen geregelt.
Und wie ist das mit dem Finanzamt soll er auch nur 50% der Steuerschuld bezahlen oder auslegen und einklagen beim anderen?
Über Beantwortung meines Beispiels wäre ich sehr sehr dankbar!
Liebe Grüße Irmi
die Gesellschafter der GBR haften im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch.
Die Gläubiger der GBR (Bank, Mitarbeiter, Lieferanten, Finanzamt etc.) können (und werden) sich daher an den Zahlungswilligeren und Zahlungsfähigeren der Gesellschafter halten.
Also: Zur Vermeidung von (Rechts-)streit lieber zahlen und Forderungen bei den anderen Gesellschaftern selbst geltend machen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.