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Gesellschafterbeschlüsse notariell beglaubigt?

 
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Sargon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 12:46    Titel: Gesellschafterbeschlüsse notariell beglaubigt? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

eine einfache Frage: Müssen Gesellschafterbeschlüsse durch einen Notar beglaubigt werden, um rechtskräftig zu sein?

Vielen Dank im voraus!

Grüße
Sargon
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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, müssen sie nicht, da das Gesetz keine besondere Form dafür vorsieht. Das ist auch nachvollziehbar, denn letztlich kann über alles Mögliche ein Beschluß gefaßt werden. Wenn jeder Beschluß der notariellen Form bedürfte, weil es gesetzlich so vorgeschrieben wäre, dann wäre der Beruf des Notars eine schier unerschöpfliche Geldquelle. Eine Ausnahme gibt es natürlich: Wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, daß Gesellschafterbeschlüsse der notariellen Form bedürfen, um wirksam zu sein, dann muß dies so sein. Aber mal ehrlich: Welche Gesellschaft würde das ernsthaft so machen? Erstens kostet es Zeit und zweitens eine Menge Geld.

Die einzigen Beschlüsse, bei denen der Notar "seine Finger im Spiel" hat, sind die Beschlüsse, die auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft gefaßt werden.
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