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Eine Philippina ist nach 1 1/2 Jahren wegen Eheproblemen in ein Frauenhaus gegangen. Er hat die Scheidung eingereicht und das AA informiert. Scheidungstermin liegt noch nicht fest.
Jetzt hat das AA ihren Aufenthalt (3 J.) durch eine Verfügung geändert. Sie soll Deutschland binnen 3 Wochen verlassen. Eine Grenzübertrittsbescheinigung war dem Schreiben beigefügt.
die Betreffende sollte sich dringend an einen ausländerrechtlich erfahrenen Anwalt wenden und sich beraten lassen.
Gegen einen ausländerrechtlichen Bescheid ist innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich. Gegebenenfalls muß auch ein sog. Eilantrag gestellt werden, um eine vorzeitig denkbare Abschiebung zu verhindern.
Wenn die Ehegatten keine zwei Jahre zusammengelebt haben, ist auch Härtegründen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis trotzdem möglich. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (Gewalttätigkeit des Ehemannes - Frauenhaus?). _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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