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Verfasst am: 17.01.06, 13:49 Titel: Vollkasko Unfall - alles richtig?
PersonA hat vor einiger Zeit einen Unfall gehabt (Rückwärts bei Dunkelheit und Glätte gegen einen Baum). Von den Beifahrern wurde niemand verletzt oder ähnl. es ist "nur" Blechschaden entstanden. Der PKW hat auch für Laien schon einen sichtbar großen Schaden erlitten.
PersonA hat einige Bekannte die KFZ- Mechaniker sind. Und die halt mal gebeten sich den Schaden anzuschaun. Alle haben unabhängig von einanderer gesagt, das sich der Schaden auf etwa 3500-4000€ beläuft.
PersonA ist Vollkasko versichert und hat den Schaden der Versicherung gemeldet. Die hat einen Gutachter geschickt. Der hat sich den Schaden angeschaut und auf 7000€ geschätzt.
Durch den Schaden von 7000€ ist das ein (wirtschaftlicher) Totalschaden, da der PKW noch einen Widerbeschaffungswert von etwa 6000€ hat.
Jetzt meine Fragen:
- Geht das an das der Gutachter den Schaden auf etwa das doppelte schätzt als was andere in dem Fach auskennende Personen schätzen?
- Was bekommt PersonA von der Versicherung?
Ich habe einmal gelesen das er dann die Differenz von Widerbeschaffungswert und Restwert bekommt, abzgl. der Selbstbeteiligung.
Also 6000€ Widerbeschaffung, 3000€ Restwert und 300€ Selbstbeteiligung = 2700€ Stimmt?
- In dem Gutachten steht, dass das Fahrzeug nicht zur Reparatur freigegeben ist. Heißt das, dass PersonA das Auto nicht reparieren lassen darf (Egal wie und auf wessen Kosten)? (Bei wirtschaftl. Totalschaden hatte PersonA sich gedacht das Auto von einen seiner bekannten reparieren zu lassen, mit gebrauchten Teilen usw. Diese Reparatur würde ja nun nicht das kosten was der Gutachter veranschlagt hatte)
Sondern das er quasi von seiner Versicherung dazu gezwungen wird sich nen neues zukaufen, bzw. sein Fahrzeug (das geschädigte) zu verkaufen?
- Angenommen er darf es nicht reparieren lassen, was droht ihm wenn er es trotzdem reparieren läßt.
- Gibt es eine Vorschrift was mit dem Geld von der Versicherung passieren muß? Oder kannn man mit dem Geld, ich denke mal die 2700€ machen was man will?
Hoffe ma ihr versteht was ich meine, ist einen Bekannten passiert und ich kann das nich so wirklich glauben.
das ist mein erster fall, das sich jemand beschwert, dass ein gutachter einer versicherung den schaden zu hoch schätzt
Zitat:
- Geht das an das der Gutachter den Schaden auf etwa das doppelte schätzt als was andere in dem Fach auskennende Personen schätzen?
der gutachter wird sicherlich eine detaillierte kalkulation gemacht haben, wie sich die kosten zusammensetzen. das können sie gern durch eine werkstatt oder einen eigenen sachverständigen (den sie allerdings erstmal selbst bezahlen müssten) prüfen lassen.
evtl. hat aber der gutachter auch schäden festgestellt, die die anderen auf den ersten blick nicht sehen konnten. evtl. rahmen verzogen (nur als beispiel)? das sieht man auf den ersten blick nicht, wird aber richtig teuer, bzw. führt meist zu einem wirtschaftlichen totalschaden...
Zitat:
- Was bekommt PersonA von der Versicherung?
so würde ich es auch sehen: 2700 €.
evtl. gibt es noch eine besondere regelung was die mwst angeht. dies steht in den jeweilgen versicherungsbedingungen.
Zitat:
- In dem Gutachten steht, dass das Fahrzeug nicht zur Reparatur freigegeben ist.
d.h. dass der gutachter ein totalschaden festgestellt hat, und demnach eine reparatur nicht freigegeben hat, weil sich die reparatur ganz einfach aus wirtschaftlicher sicht nicht lohnt. nicht mehr und nicht weniger.
wenn man sich den spaß machen möchte, darf man sein fahrzeug natürlich trotzdem reparieren, auch wenn es wirtschaftlich sinnlos ist.
ich würde mir aber zuerst das ok der versicherung holen. u.u. findet die versicherung kurzfristig noch ein restwertkäufer der deutlich mehr bezahlt, als was im gutachten steht. und dann könnte es probleme geben...daher lieber vorher schrifltiche bestätigung geben lassen.
Zitat:
- Gibt es eine Vorschrift was mit dem Geld von der Versicherung passieren muß?
grundsätzlich kann man mit dem geld machen, was man will. ob man es auf der reeperbahn verjubelt oder sich nen neuen tv kauft, das bleibt einem selbst überlassen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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