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BU Versicherung im Leistungsfall - Abrechnungsmodalitäten

 
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 12:49    Titel: BU Versicherung im Leistungsfall - Abrechnungsmodalitäten Antworten mit Zitat

Dies ist keine Rechtsfrage, deshalb gehe ich mal davon aus, dass man dazu auch problemlos Stellung nehmen kann. Es geht um die allseits beliebte BU Versicherung.
Wenn eine Versicherungsgesellschaft nach einem langen Rechtsstreit denn endlich mal bezahlen muss, kommt ja einiges zusammen. Die aufsummierten monatlichen Beiträge unter Berücksichtigung der Dynamisierung, evtl. Überschussbeteiligung, natürlich die Zinsen, wie auch immer. Das sind grundlegend eigentlich auch Dinge die teilweise nach einem normalen Prüfungsverfahren das sich ja auch hinzieht so auflaufen können. Allein für die Berechnung der Nachzahlung muss ja ein Stichtag existieren der ebenfalls mitgeteilt werden muss.
So weit so gut. Ich erwarte darüber hinaus als Versicherungsnehmer natürlich auch stichhaltige und nachvollziebare Unterlagen um das nachprüfen zu können oder gegebenenfalls nachprüfen zu lassen. Zuzüglich erwarte ich auch so was wie einen Rentenbescheid aus dem hervorgeht wie hoch die Rente ist, wie sie bezahlt wird, ab wann sie läuft, wann sie bezahlt wird etc.
Ist vielleicht alles zu viel verlangt, ich habe da vielleicht falsche Vorstellungen, vielleicht muss man so was auch erst einklagen.
Vielleicht haben einige von den Versicherungsfachleuten die hier mitlesen dazu eine Antwort.
Fakt ist, mir hat man 4 Monate nach dem Urteil nach endlosen Anmahnungen, fadenscheinigem Geschwätz und einem dann ergangenen Vollstreckungsbescheid jetzt einen Betrag X vor die Füsse geworfent, so nach dem Motto ´wird schon stimmen´ Kein einziger Schriftsatz....
Ich bin allerdings persönlich immer noch der Meinung, das kann´s nicht sein.

Gruss - fagus
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

es steht da jetzt zwar keine frage dabei, aber...

ich würde zunächst ganz einfach mal eine aufstellung anfordern, wie sich der betrag X zusammensetzt.
_________________
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Was glauben Sie, was Ich UND mein Anwalt seit 4 Monaten ohne Erfolg versuchen? Was ich eigentlich von den Versicherungsleuten wissen will ist, ob das alle so praktizieren, und wenn nicht, was sie für die normale Abwicklungsweise halten sprich wie eine Gesellschaft im Normalfall vorgeht.
Falls es bei Versicherungen irgend etwas gibt das man als ´Normallfall´ bezeichnen kann. Für mich ist das kein Geschäftsgebaren.

Gruss - fagus
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