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Verfasst am: 18.01.06, 12:49 Titel: BU Versicherung im Leistungsfall - Abrechnungsmodalitäten
Dies ist keine Rechtsfrage, deshalb gehe ich mal davon aus, dass man dazu auch problemlos Stellung nehmen kann. Es geht um die allseits beliebte BU Versicherung.
Wenn eine Versicherungsgesellschaft nach einem langen Rechtsstreit denn endlich mal bezahlen muss, kommt ja einiges zusammen. Die aufsummierten monatlichen Beiträge unter Berücksichtigung der Dynamisierung, evtl. Überschussbeteiligung, natürlich die Zinsen, wie auch immer. Das sind grundlegend eigentlich auch Dinge die teilweise nach einem normalen Prüfungsverfahren das sich ja auch hinzieht so auflaufen können. Allein für die Berechnung der Nachzahlung muss ja ein Stichtag existieren der ebenfalls mitgeteilt werden muss.
So weit so gut. Ich erwarte darüber hinaus als Versicherungsnehmer natürlich auch stichhaltige und nachvollziebare Unterlagen um das nachprüfen zu können oder gegebenenfalls nachprüfen zu lassen. Zuzüglich erwarte ich auch so was wie einen Rentenbescheid aus dem hervorgeht wie hoch die Rente ist, wie sie bezahlt wird, ab wann sie läuft, wann sie bezahlt wird etc.
Ist vielleicht alles zu viel verlangt, ich habe da vielleicht falsche Vorstellungen, vielleicht muss man so was auch erst einklagen.
Vielleicht haben einige von den Versicherungsfachleuten die hier mitlesen dazu eine Antwort.
Fakt ist, mir hat man 4 Monate nach dem Urteil nach endlosen Anmahnungen, fadenscheinigem Geschwätz und einem dann ergangenen Vollstreckungsbescheid jetzt einen Betrag X vor die Füsse geworfent, so nach dem Motto ´wird schon stimmen´ Kein einziger Schriftsatz....
Ich bin allerdings persönlich immer noch der Meinung, das kann´s nicht sein.
ich würde zunächst ganz einfach mal eine aufstellung anfordern, wie sich der betrag X zusammensetzt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Was glauben Sie, was Ich UND mein Anwalt seit 4 Monaten ohne Erfolg versuchen? Was ich eigentlich von den Versicherungsleuten wissen will ist, ob das alle so praktizieren, und wenn nicht, was sie für die normale Abwicklungsweise halten sprich wie eine Gesellschaft im Normalfall vorgeht.
Falls es bei Versicherungen irgend etwas gibt das man als ´Normallfall´ bezeichnen kann. Für mich ist das kein Geschäftsgebaren.
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