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Abnutzung Teppichboden

 
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cat2005
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 12:57    Titel: Abnutzung Teppichboden Antworten mit Zitat

Hallo.

Kann man die Abnutzung eines Teppichbodens in der Mietwohnung bei der Haftpflichtversicherung geltend machen? Besonders wenn ein Kleinkind mitwohnt?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Geltend machen könnte man das schon. Aber das wird keinen Wert haben.

In den meisten PHV sind zwar Mietsachschäden mitversichert. Aber "ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung".

Die PHV wird sich also nicht um solche Schadenersatzansprüche kümmern; außer, der Teppichboden ist durch ein "einmaliges Schadenereignis" (z.B. Flüssigkeit ausgegossen oder so) beschädigt.

Will der Vermieter hier Schadenersatz? Dann solltest du die Frage hier mal in der Rubrik für Mietrecht stellen.

Ich behaupte mal, ein Teppichboden in einer Mietwohnung hält nicht länger als 8 oder höchstens 10 Jahre. Dann ist er "abgewohnt"; es bestünde insoweit kein Schadenersatzanspruch des Vermieters. Aber die Mietrechtsexperten können hier sicher weiterhelfen.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

für die normale abnutzung und normalen verschleiß kann der vermieter übrigens keine ansprüche geltend machen. dies hat er selbst zu tragen.
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cat2005
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Wie kann ich denn wissen, wie alt der Teppichboden war, als wir eingezogen sind?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

cat2005 hat folgendes geschrieben::

Wie kann ich denn wissen, wie alt der Teppichboden war, als wir eingezogen sind?


Vermieter fragen. Oder den Vormieter.
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Grüße, Mogli
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

der vermieter müßte das wissen und belegen können.

soweit ich weiß muß auch ein vermieter alleine schon fürs finanzamt belege 6 jahre aufbewahren. d.h. wenn er keine belege mehr hat, wird der teppich älter als 6 jahre sein.
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