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Geltend machen könnte man das schon. Aber das wird keinen Wert haben.
In den meisten PHV sind zwar Mietsachschäden mitversichert. Aber "ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung".
Die PHV wird sich also nicht um solche Schadenersatzansprüche kümmern; außer, der Teppichboden ist durch ein "einmaliges Schadenereignis" (z.B. Flüssigkeit ausgegossen oder so) beschädigt.
Will der Vermieter hier Schadenersatz? Dann solltest du die Frage hier mal in der Rubrik für Mietrecht stellen.
Ich behaupte mal, ein Teppichboden in einer Mietwohnung hält nicht länger als 8 oder höchstens 10 Jahre. Dann ist er "abgewohnt"; es bestünde insoweit kein Schadenersatzanspruch des Vermieters. Aber die Mietrechtsexperten können hier sicher weiterhelfen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
für die normale abnutzung und normalen verschleiß kann der vermieter übrigens keine ansprüche geltend machen. dies hat er selbst zu tragen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wie kann ich denn wissen, wie alt der Teppichboden war, als wir eingezogen sind?
Vermieter fragen. Oder den Vormieter. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
der vermieter müßte das wissen und belegen können.
soweit ich weiß muß auch ein vermieter alleine schon fürs finanzamt belege 6 jahre aufbewahren. d.h. wenn er keine belege mehr hat, wird der teppich älter als 6 jahre sein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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