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Jochen_K Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 50
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Verfasst am: 11.11.05, 13:11 Titel: Unverschämte Anwälte |
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Was macht man, wenn ein Anwalt erklärt,
er habe das Schreiben was man vor 10 Tagen abgeschickt hat, "inzwischen vorliegen",
aber den Inhalt noch nicht zur Kenntnis genommen, und könne daher noch nix dazu sagen, trotz Mandantentermins.
(Das Schreiben beträgt gerade mal eine 1 Seite, der Prozess ist im Gange, ein Urlaub hat nicht stattgefunden).
Wäre das nicht eine unverschämte Ausrede?
Seltsamerweise sind es oft die professionellen Anwälte, die mit solchen Ausreden ankommen,
anstatt offen zu erklären sie müssten sich das noch genauer überlegen und bräuchten Zeit.
Das würde jeder Mandant verstehen.
Kann man professionell-schlampige Anwälte loswerden (Mandat entziehen) ohne sie bezahlen zu müssen?
Das sollte es bald geben !!
Danke und Gruss. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 11.11.05, 13:16 Titel: |
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Was ist daran eine Ausrede?
Das ist die schlichte Information, es nicht gelesen zu haben. Schonungslos gegenüber dem Anwalt selbst. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Berni210 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 395
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Verfasst am: 11.11.05, 15:34 Titel: |
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Moien,
wenn dies zu einem Termin passiert zudem man extra hinfährt zeugt das natürlich nicht gerade von einem verlässlichem Anwalt.
Es gibt aber leider derzeit eine Möglichkeit den Anwalt zu wechseln ohne den alten zu bezahlen, da diese derzeit in vielen Punkten noch Narrenfreiheit haben.
Also, runterschlucken und beim nächstem Mal anderen Anwalt nehmen....
allerdings würde mich schon interessieren was "unprofessionelle Anwälte" sind wenn "professionelle" so agieren ;o)
Gruß
Bernd |
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Jochen_K Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 50
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Verfasst am: 08.01.06, 17:48 Titel: |
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Lieber "Questionable Content",
Sie sollten allmählich freiwiliig auf unsinnige Antworten verzichten !
Sie begreifen überhaupt nicht worum es geht und nerven nur noch !
Haben Sie keinen Job?
Es ging hier darum, dass ein Schreiben an einen Anwalt nach einer Woche sehr wohl
gelesen werden muss vom Empfänger.
Ob es eine Ausrede war oder der Anwalt die Wahrheit gesagt hat können Sie doch gar
nicht wissen - und ist hier auch belanglos.
Aber dass das Ergebnis nicht hinnehmbar ist, müßten Sie sehr wohl erkennen!
Natürlich nur wenn Sie bei Verstand sind.
Sparen Sie sich es doch !!! |
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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 08.01.06, 18:06 Titel: |
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| Jochen_K hat folgendes geschrieben:: | Lieber "Questionable Content",
Sie sollten allmählich freiwiliig auf unsinnige Antworten verzichten !
Sie begreifen überhaupt nicht worum es geht und nerven nur noch !
Haben Sie keinen Job?
Es ging hier darum, dass ein Schreiben an einen Anwalt nach einer Woche sehr wohl
gelesen werden muss vom Empfänger.
Ob es eine Ausrede war oder der Anwalt die Wahrheit gesagt hat können Sie doch gar
nicht wissen - und ist hier auch belanglos.
Aber dass das Ergebnis nicht hinnehmbar ist, müßten Sie sehr wohl erkennen!
Natürlich nur wenn Sie bei Verstand sind.
Sparen Sie sich es doch !!! |
Hallo,
ich halte die Antwort auch nicht für besonders hilfreich, jedoch würde ich auf persönliche Angriffe verzichten und lieber dem der die Frage stellt weiterhelfen.
Ich würde auch gerne einen Anwalt wechseln weil dieser untätig ist, nur 2 Anwälte bezahlen kann ich mir auch nicht leisten. Gibt es eigentlich keine Referenzliste wo man sich vorher über die Künste eines Anwalts informieren kann ? |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 08.01.06, 23:09 Titel: |
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wieso bezahlt ihr denn die rechnung, wenn ihr mit der anwaltsleistung nicht zufrieden seid und ihm das schriftlich mitgeteilt habt  _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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killefiz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 15.01.06, 16:58 Titel: |
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| zickenlatein hat folgendes geschrieben:: | wieso bezahlt ihr denn die rechnung, wenn ihr mit der anwaltsleistung nicht zufrieden seid und ihm das schriftlich mitgeteilt habt  |
Hallo zickenlatein,
ich denke ganz so trivial wie Sie sich das vorstellen ist es nicht, natürlich muß ich auch einen Anwalt bezahlen, auch wenn die Arbeit besch..... war.
Das wäre natürlich schön, wenn ich mit der Leistung eines Anwaltes nicht zufrieden bin einfach nicht bezahlen. |
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Rosina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2005 Beiträge: 58
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Verfasst am: 16.01.06, 09:01 Titel: |
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erlaube mal, killefitz, keiner kann gezwungen werden, eine schlechte Leistung zu zahlen, und wenn der Anwalt meint, er müsse sein Honorar zu recht erhalten, ist ihm doch der Rechtsweg offen _________________ Die Wahrheit ist ein scharfes Schwert |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 16.01.06, 11:33 Titel: |
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Es ist aber finanziell nicht ungefährlich, sich auf den Standpunkt zu stellen "ich bin nicht zufrieden, also zahle ich auch nicht". Da muß man vorher schon gründlich prüfen, ob man die Honoraransprüche wirklich begründet zurückweisen kann, ansonsten hat man nichts als zusätzliche Kosten produziert, wenn man sich auf Zahlung verklagen läßt. Ein bloßes "mein RA war zum Gesprächstermin schlecht/nicht vorbereitet" dürfte kaum beeindrucken. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 16.01.06, 14:05 Titel: |
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das versteht sich von selbst, michael, zumal der streitigen sache sicherlich ein umfangreicher schriftverkehr vorausgehen dürfte _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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Birti Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 19.01.06, 10:17 Titel: |
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Hallo
Ich habe ein ähnliches Problem, würde auch den Anwalt ggf. wechseln wollen, habe mit meiner Rechtschutzversicherung ( welche ich zuvor noch nie in anspruch nehmen mußte) Kontakt aufgenommen:
Wechseln kann ich meine Anwalt jederzeit, jedoch: Alle Kosten die der neue Anwalt dann wiederum bei der Versicherung in Rechnung gestellt werden, welche zuvor von dem "alten" Anwalt ebenfalls in Rechnung gestellt wurden ( Beispiel Erstberatungsgespräch) würden mir dann zur Last fallen. Ich erhielt die Info dass so ein Beratungsgespräch schon bis zu 220 Euro kosten kann........
Also denke ich: Tja, ich habe wohl absolut den falschen Anwalt gewählt, meinem kann man auch im Laufen die Schuhe besohlen, jedoch ist es schwierig sich heut zu Tage zwei Anwälte zu leisten denke ich! |
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