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BEK hat mir freiwillige Mitgliedschaft verweigert

 
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ArthurErnst
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 21:46    Titel: BEK hat mir freiwillige Mitgliedschaft verweigert Antworten mit Zitat

Traurig

Hallo,

ich war lange Zeit arbeitslos. Dann suchte ich mir intensiv auf eigene Faust einen Job.
Es schien geklappt zu haben und ich meldete mich beim Arbeitsamt ab.
Ich arbeitete (zur Einarbeitung) auf meiner vermeintlichen Arbeitsstelle ein viertel Jahr für lau, erhielt sonderbarer Weise keinerlei Papiere über meine Tätigkeit(habe also nix als Nachweis in der Hand).
Bei der BEK habe ich den (vermeintlichen!!!) neuen Arbeitgeber angegeben.
Irgendwann kamen etliche Schreiben von der BEK, ich solle mich freiwillig versichen. Das nahm ich allerdings nicht ernst, da ich glaubte, vom Arbeitgeber
versichert zu sein. Inzwischen bin ich mir im klaren, dass ich voll naiv und reichlich dämlich war. Aber es ist halt geschehen.

Als die Firma mich dann doch nicht mit Gehalt anstellenwollte, war ich total deprimiert. Irgendwann raffte ich mich dann auf und ging wieder zum Arbeitsamt. Doch dort wurde ich nicht wieder aufgenommen.

Noch viel schlimmer aber ist, dass mich nun auch die gesetzliche Krankenversicherung nicht mal mehr als freiwilliges Mitglied haben will, so dass ich mit meiner Frau jetzt auf Risiko leben muß. Was ist, wenn einer von uns krank wird oder einen Unfall hat?

Seltsam, dass die gesetzliche Krankenversicherung freiwillig Versicherte nur akzeptiert, wenn sie sich unmittelbar im Anschluss an die Pflichtversicherung weiter versichern.

Gruß von Ernst
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Arthur/Ernst und Willkommen im Forum,

schlimm, was ich da lese.
Den besten Tipp den man jetzt Euch geben kann, ist schnellstens zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nicht zu irgendeinem - ein Fachmann muß her!

Was die Krankenkasse betrifft, solltet Ihr umgehend mit denen sprechen.
Das, worauf die sich bezieht, ist die sogenannte Versicherungsberechtigung.
Die endet drei Monate nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft. Finde, daß die das etwas eng auslegen. Es muß auch denen einleuchten, daß man nicht drei Monate 'für lau' arbeitet, auch wenn man länger ohne soz. verspfl. Beschäftigung war.

Für meine Begriffe ist ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, auch wenn der nicht schriftlich gemacht wurde. Das wird Euch der Anwalt besser erklären können als ich.
Es gilt jetzt nur keine weitere kostbare Zeit zu verlieren, sonst treten die Folgen, die Euch schon mitgeteilt wurden, ohne eine Chance in die GKV zurückzukehren tatsächlich ein. Oder ihr müßtet Euch privat versichern, sofern auch das überhaupt noch möglich ist.

Ich drücke Euch die Daumen.

chatterhand
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::

Den besten Tipp den man jetzt Euch geben kann, ist schnellstens zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nicht zu irgendeinem - ein Fachmann muß her!


Das wäre dann aber nicht der FA für Arbeitsrecht, sondern der FA für Sozialrecht.
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