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GBR-Gründung als Partner

 
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stefma
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Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 08:26    Titel: GBR-Gründung als Partner Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ist es möglich für den Internethandel eine GBR mit der Bezeichnung xyz & Partner zu gründen, bei der nur ein Gesellschafter im Impressium zu sichten ist. Der andere agiert anonym und unbekannt im Hintergrund.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, dies widerspricht der Gewerbeordnung und der Impressumpflicht. Der nächste Abmahnverein wird sich darüber freuen.
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stefma
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. es gibt keine Möglichkeit als stiller Teilhaber bzw. Partner dieser Veröffentlichungspflicht zu entgehen?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 09:16    Titel: GBR-Gründung als Partner Antworten mit Zitat

Der Zusatz "& Partner" ist unzulässig, weil er gegen das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) verstößt.


PartGG § 1 Voraussetzungen der Partnerschaft
(1) Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur
Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. ...
(2) ... Ausübung eines Freien Berufs im Sinne
dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen,
Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte
Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker,
Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter,
Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler,
Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

PartGG § 11 Übergangsvorschriften
(1) Den Zusatz "Partnerschaft" oder "und Partner" dürfen nur Partnerschaften nach
diesem Gesetz führen. ...
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stefma
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Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Journalisten dürfen & Partner führen.

Ob ein GBR mit Inhalt Finanzmarkt- und Börsenanalysen dazu gehört, sprich ein Teilhaber nicht der Öffentlichkeit mit vollem Namen genannt werden muss?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eine GbR ist eine Gemeinschaft mit mindestens zwei gleichberechtigten Partnern. Treten diese im Wirtschaftsleben auf, müssen sie ihre Identität offen legen.

Es geht nicht, dass ein GbR-Gesellschafter anonym im Hintergrund bleibt, aus welchen Gründen auch immer. Wenn man dies will, kann man z.B. eine KG gründen.
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