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Vielen Dank für Euren Rat.
Sieht aber schlecht aus für mich. Habe doch schon vor Jahresende mit der BEK gesprochen.Aber da war auch schon 1 Jahr seit meiner "Fehlleistung" um.
BEK sagte eindeutig: Nix geht mehr !
Wie ist die Möglichkeit für meine Frau, sich bei der BEK freiwillig versichern zu lassen?;
Sie ist 32 Jahre alt und Studentin. Studenten fliegen mit 30 aus der Studenten -krankenversicherung raus. Dann war sie mit mir familienversichert. Aber seit 1 Jahr sind wir meines Fehlers wegen gar nicht mehr versichert.
Hat sie noch die Möglichkeit bzw. das Recht der freiwilligen Versicherung?
Oder gilt auch hier, dass freiwilliges Versichern ausschließlich direkt im Anschluß
z.B an ihr 30. Lebensjahr oder an das Ende der Versicherung als Familienmitglied hätte erfolgen müssen?
Vielleicht aber können Studenten sich jederzeit für eine freiwillige Versicherung entscheiden ? ? ?
Das wäre dann die Lösung !
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 19.01.06, 11:31 Titel:
Hi,
ein Job in der 'Gleitzone' also zwischen 401,- und 800,- Euronen führt zu einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Es sei denn, Du wärest älter als 55 und ....
Bei Studenten ist s wieder etwas anders, ist aber auch schon öfter hier besprochen worden.
Bitte keine Klarnamen. -> recht.de-Knigge
Auch jemand, der aus der Familienversicherung ausscheidet, muss sich innerhalb von 3 Monaten freiwillig versichern, will er in der GKV bleiben. Eine freiwillige Versicherung wird daher wohl auch für Ihre Frau ausfallen.
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