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Privatperson A hat bei Internetauktionshaus [Name geändert] an Privatperson B einen Gegenstand im Wert von ca. 150 Euro verkauft.
B will nicht mehr kaufen, weil Artikel angeblich zu teuer und Partner macht Ärger, wollte vom Kaufvertrag zurücktreten.
A besteht jedoch auf Erfüllung des Kaufvertrages, da es zwischen Privatleuten kein Rücktrittsrecht gibt.
A hat 14 Tage gewartet, dann Mahnung per Einschreiben mit Zahlungsziel innerhalb der nächsten 10 Tage, nix passiert.
Muß A jetzt einen Anwalt einschalten oder zur Rechtsantragsstelle beim Gericht ?
Wie wäre das Vorgehen ?
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