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ich würde mich freuen wenn mir jemand bei folgender SAchlage weiterhelfen könnte.
Herr A war bis zum August diesen JAhres gesetzlich über die Rentenversicherung versichert. Anfang August endete dieser Versicherungsschutz und besagter Mann ist seitdem Versicherungslos. Nun erklärte eine gesetzlichen Krankenkasse Herrn A das er max. 3 Monate nach Ablauf seiner gesetzlichen Krankenversicherung Zeit hätte sich neu zu versichern, da er ansonsten die Möglcihkeit eine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen auf Lebenszeit verlieren würde. Herr A weiß das dies früher einmal so geregelt war meint sich aber erinnern zu können das dies geändert wurde. Weiterhin soll Herr A sich Rückwirkend vom August an versichern (und natürlich die anfallenden Beiträge zahlen) da eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes rechtlich nicht zulässig wäre. Ist dies alles korrekt oder unterliegt Krankenkasse A hier einem Irrtum?
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