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Verfasst am: 19.01.06, 12:42 Titel: Kann man eine Veröffentlichung zurückziehen?
Jemand veröffentlicht ein Werk, ein Text, oder ein Bild - er erhält für die Veröffentlichung aber kein Geld, es gibt also keinen Vertragspartner wie einen Verleger etc, nutzt für die Veröffentlichung aber eine kostenlose Plattform.
Zu einem späteren Zeitpunkt beschließt der Autor, sein Werk solle zurück genommen werden.
Kann er das? Kann er diese Plattform, die er genutzt hat, zwingen, das Werk und den Hinweis auf seine Urheberschaft auf dieses Werk zu entfernen und die Nennung seines (Künstler-?)namens in weiteren Publikationen dieses Werkes verhindern? Was geschieht mit beereits erschienen Ausgaben? Können/Müssen/Sollen diese eingezogen werden?
Verfasst am: 19.01.06, 13:49 Titel: Re: Kann man eine Veröffentlichung zurückziehen?
darph hat folgendes geschrieben::
Jemand veröffentlicht ein Werk, ein Text, oder ein Bild - er erhält für die Veröffentlichung aber kein Geld, es gibt also keinen Vertragspartner wie einen Verleger etc, nutzt für die Veröffentlichung aber eine kostenlose Plattform.
Damit gibt es einen Partner und auch einen Vertrag. Einen solchen gehe ich auch gerade mit der Veröffentlichung dieser Anwort ein.
Die Bedingungen dieses Vertrages stehen in der AGB des Anbieters der kostenlosen Plattform. Sollte es solche nicht geben und keine anderen vertraglichen Grundlagen sichtbar werden, dann ist vom ortsüblichen Brauch auszugehen.
Das Vertragsrecht ist im BGB geregelt.
Ein Rückzug der Veröffentlichung (gefertigte, aber nicht ausgelieferte Druckwerke?) kann also eine Schadensersatzpflicht des Autors aus dem Vertrauensverhältnis nach sich ziehen. Immerhin durfte der Vertragspartner ja davon ausgehen, dass er die Werke legal drucken und verkaufen darf.
Verfasst am: 19.01.06, 14:02 Titel: Re: Kann man eine Veröffentlichung zurückziehen?
@FM: Ja, so in etwa. Nehmen wir aber an, die Zeitung koste kein Geld - Beispielsweise wie diese Obdachlosenzeitungen, die in der Fußgängerzone verteilt werden.
selbstdenker hat folgendes geschrieben::
Damit gibt es einen Partner und auch einen Vertrag. Einen solchen gehe ich auch gerade mit der Veröffentlichung dieser Anwort ein.
Okay. Klingt einleuchtend.
selbstdenker hat folgendes geschrieben::
Die Bedingungen dieses Vertrages stehen in der AGB des Anbieters der kostenlosen Plattform. Sollte es solche nicht geben und keine anderen vertraglichen Grundlagen sichtbar werden, dann ist vom ortsüblichen Brauch auszugehen.
Hm. Nun steht ja in den AGB des phpBB oder jedes anderen Boards in etwa sowas drin:
Zitat:
Threads, inkl. aller Postings, gehen in das Eigentum des Betreibers über und die User verlieren jegliche Rechte daran. Es besteht kein Anspruch auf das Löschen von Postings.
Was passiert, wenn du, selbstdenker, jetzt entscheidest, daß deines Bleibens hier nicht länger sei und du verlangst jetzt, daß alle deine Postings und dein Benutzeraccount vollständig gelöscht werden. Kannst du das dann durchsetzen?
Immerhin kann man ja sagen, daß die einzelnen Postings in ein Gesamtwerk eingeflossen sind - andere Benutzer haben auf Beiträge von dir Bezug genommen oder sie zitiert, so wie ich gerade. Dem Betreiber wäre es verständlicherweise daran gelegen, die Beiträge stehen zu lassen, da sonst sehr viel unzusammenhängendes Zeug im Board stehen würde, das so keinen Sinn mehr ergibt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.01.06, 14:39 Titel: Re: Kann man eine Veröffentlichung zurückziehen?
darph hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir aber an, die Zeitung koste kein Geld - Beispielsweise wie diese Obdachlosenzeitungen, die in der Fußgängerzone verteilt werden.
Warum sollte das eine Rolle spielen?
darph hat folgendes geschrieben::
Was passiert, wenn du, selbstdenker, jetzt entscheidest, daß deines Bleibens hier nicht länger sei und du verlangst jetzt, daß alle deine Postings und dein Benutzeraccount vollständig gelöscht werden. Kannst du das dann durchsetzen?
Bitte nutzen Sie die Suchfunktion des Forum und stoßen Sie nicht die 3692. Diskussion zum Thema "Löschen von Forenbeiträgen" an. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 19.01.06, 14:53 Titel: Re: Kann man eine Veröffentlichung zurückziehen?
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Warum sollte das eine Rolle spielen?
Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt. Ich bin ja kein Anwalt.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Bitte nutzen Sie die Suchfunktion des Forum und stoßen Sie nicht die 3692. Diskussion zum Thema "Löschen von Forenbeiträgen" an.
Ich hab damit nicht angefangen. Das was nur ein Beispiel, welches ich aufgegriffen habe.
Es geht mir nicht explizit um Forumsbeiträge. Sondern generell um das Recht, ob man die Veröffentlichung zurück ziehen/verhindern kann, wenn man im vornherein sein Einverständis dazu gegeben hat und was für Folgen das haben kann. Sei es jetzt in einer Zeitung, in einem Forum oder sonst wo.
Verfasst am: 19.01.06, 17:06 Titel: Re: Kann man eine Veröffentlichung zurückziehen?
darph hat folgendes geschrieben::
Es geht mir nicht explizit um Forumsbeiträge. Sondern generell um das Recht, ob man die Veröffentlichung zurück ziehen/verhindern kann, wenn man im vornherein sein Einverständis dazu gegeben hat und was für Folgen das haben kann. Sei es jetzt in einer Zeitung, in einem Forum oder sonst wo.
Außer in wenigen Einzelfällen eher nicht. Die Einzelfälle könnten sich auf Umstände konzentrieren wie:
- Minderjähriger oder nicht geschäftsfähiger Autor: - Dieser ist in vielen vergleichbaren zivilrechtlichen Angelegenheiten nicht an sein Schuldverhältnis zu binden und man kann argumentieren, dass die Weiterveröffentlichung seines Beitrages zu seinem erheblichen Nachteil ist, was er, als Minderjähriger oder sonstwie nicht Geschäftsfähiger beim Vertragsabschluss (=Einreichung des Beitrages) nicht einschätzen konnte.
- Ein weiterer Umstand liegt vor, wenn der Beitrag unerwartet in ein pornographisches, kriegsverherrlichendes oder sonstwie illegales Umfeld gestellt oder in einem solchen Sinn ausgeschlachtet wird und dies aus dem geschlossenen Vertrag nicht zu entnehmen ist.
- Es können Rechte dritter verletzt sein, dann müssten diese aber gegen die Veröffentlichung vorgehen.
(Das ist und bleibt notwendigerweise unvollständig....)
Wenn aber ein Erwachsener in einem einschlägigen Forum in der Rubrik "mein erstes Mal" schreibt: "ich bin 23 und habe noch nie..." - dann wird das alles wohl nicht zutreffend sein.
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