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Verfasst am: 25.01.06, 15:17 Titel: Mitgliedschaft in Handelskammer Pflicht?
Ist für Person A, der ein Kleingewerbe betreibt, die Mitgliedschaft in der Handelskammer verpflichtend und wenn ja, mit welchen Gebühren und Abgaben muss A im Jahr rechnen?
Die Mitgliedschaft ist Pflicht, man nennt dies auch "Zwangsmitgliedschaft".
Die Beiträge sind von IHK zu IHK unterschiedlich. Man muss dort nachfragen. Ganz oft gibt es für Kleingewerbe sehr niedrige bzw. überhaupt keine Beiträge.
IHKG § 2
(1) Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt
sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere nicht rechtsfähige
Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts,
welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer entweder eine gewerbliche
Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten
(Kammerzugehörige).
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