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Ausländerin, Kind, Ehebruch ...

 
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tanja78
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 15:40    Titel: Ausländerin, Kind, Ehebruch ... Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin aus Nich- EU-Staat, erst im August 2005 sollte unbeschränkte AE wegen der Ehe mit einem Deutschen bekommen. Wir haben einen 2-järigen Sohn.
Es sieht aus, dass die Ehe in die Brüche geht. Es ist mir einfach danach fort zu gehen. Und weil ich keinen in Deutschland habe, so erstmal ins Frauenhaus...
Ich habe keine Ahnung wie ich finanziell weiterkomme, da ich noch nicht berufstätig bin und daher keinen Unterhalt für mich und meinen Sohn zahlen kann, also bin vorerst auf Sozialhilfe bzw. auf Gerichtsverfahren, dass mein Mann zahlt, angewiesen.
Aber wie soll ich denn jetzt vorgehen? Wer soll das einleiten und überhaupt welche Chancen habe ich?
Ich weiss nicht, wie schnell ich jetzt Arbeit finde, trotz laufenden Bewerbungen;
mit meinem Mann kann ich zZ nicht reden, brauche etwas Auszeit und wahrscheinlich einen Psychiatren. Weinen

Was kann ich denn jetzt tun um meine Situation noch nicht mehr zu verschlechtern?
Kann ich mit meinen Sohn gehen?
Wie kann ich mich beschützen? (Es soll bitte nicht nach Verfolgungswah aussehen, mein Mann ist meiner rechtlich Lage bewusst und hat schon mal aus Spass gesagt, er könne in jedem Fall behaupten es sei eine Scheinehe gewesen, wenn die Behörde vor Ablauf der 3 Jahre sowieso davon ausgeht...)

Auf Ihren fachlichen Rat würde ich mich sehr freuen. Danke
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 05.11.04, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie sollten sich zunächst an einen Anwalt wenden, um sich wegen weiterer möglicher Schritte beraten zu lassen. Wenn Sie über geringes Einkommen verfügen, erhalten Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, so daß die Kosten der Beratung vom Staat übernommen werden (lediglich 10,-- EUR sind selbst zu zahlen).

Nach zweijährigem Zusammenleben mit einem deutschen Ehemann ist - unabhängig vom Bezug von Sozialhilfe - die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.

Wird ein deutsches Kind betreut, ist ohnehin die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.

Der Ehemann ist grundsätzlich unterhaltspflichtig. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Unterhalt zu zahlen ist, hängt von seinem Einkommen ab. Hier benötigen Sie jedoch fachlichen anwaltlichen Rat, der auch weiß, wie der Unterhalt gegebenenfalls durchzusetzen ist.

Gegebenenfalls kann selbstverständlich Sozialhilfe beantragt werden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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tanja78
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.04, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, Herr Nobert,
wie schön, dass es Sie und dieses Portal gibt.
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asdf
Gast





BeitragVerfasst am: 23.11.04, 21:06    Titel: Re: Ausländerin, Kind, Ehebruch ... Antworten mit Zitat

tanja78 hat folgendes geschrieben::
mein Mann ist meiner rechtlich Lage bewusst und hat schon mal aus Spass gesagt, er könne in jedem Fall behaupten es sei eine Scheinehe gewesen,



Das wird er garantiert nicht tun, denn damit macht er sich strafbar.
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anako
Gast





BeitragVerfasst am: 23.11.04, 23:34    Titel: Hallo tanja78 Antworten mit Zitat

Hallo Tanja78

Bin auch Ausländerin und in die GLEICHE situation wie deine,
kurz vor Scheidung.
Du kannst mir einen e-mail schreiben, dann können wir - vieles- austauschen. Smilie


Gruß:
eva2marija@Internetportal [Name geändert].de
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