Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.01.06, 17:53 Titel: Gerichtskosten bei Scheidungsantrag
Liebe Forumsteilnehmer,
hier meine Frage Mann hat Scheidung eingereicht, Frau ist zwar nicht einverstanden, willigt aber des lieben Friedens willens ein...jetzt möchte der Mann von der Frau die Häfte der Kosten die er für den Scheidungsantrag bezahlt hat..ist das so korrekt oder zahlt immer nur der, der den Antrag eingereicht hat? Um eine Antwort wäre ich dankbar
Der wo den Anwalt beauftragt der zahlt auch.
Die Frau muss keinen Cent von den anwaltskosten übernehmen.
sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen, da bekommt sie vom Gericht ne eigene Rechnung.
Gruss
Melly _________________ Melly
hatte mich vielleicht ein bisschen missverständlich ausgedrückt, das jeder seinen Anwalt zahlt ist klar...aber der Mann möchte nun weil er bzw sein Anwalt bei Gericht den Scheidungsantrag eingericht hat, davon die Hälfte der Kosten von der Frau...
Das ist doch das Bier vom Ex wenn er den Scheidungsantrag stellen lässt.
Das kostet ja nicht die Welt.
Aber klar sollte sein, es fallen für beide Parteien Gerichtskosten an, die muss jeder für sich selbst tragen.
Gruss
Melly _________________ Melly
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.