Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gerichtskosten bei Scheidungsantrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gerichtskosten bei Scheidungsantrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Scheidungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
träumerin_63
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 17:53    Titel: Gerichtskosten bei Scheidungsantrag Antworten mit Zitat

Liebe Forumsteilnehmer,

hier meine Frage Mann hat Scheidung eingereicht, Frau ist zwar nicht einverstanden, willigt aber des lieben Friedens willens ein...jetzt möchte der Mann von der Frau die Häfte der Kosten die er für den Scheidungsantrag bezahlt hat..ist das so korrekt oder zahlt immer nur der, der den Antrag eingereicht hat? Um eine Antwort wäre ich dankbar

Mfg träumerin_63
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der wo den Anwalt beauftragt der zahlt auch.
Die Frau muss keinen Cent von den anwaltskosten übernehmen.
sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen, da bekommt sie vom Gericht ne eigene Rechnung.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
träumerin_63
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Melly

hatte mich vielleicht ein bisschen missverständlich ausgedrückt, das jeder seinen Anwalt zahlt ist klar...aber der Mann möchte nun weil er bzw sein Anwalt bei Gericht den Scheidungsantrag eingericht hat, davon die Hälfte der Kosten von der Frau...

mfg träumerin_63
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch das Bier vom Ex wenn er den Scheidungsantrag stellen lässt.
Das kostet ja nicht die Welt.
Aber klar sollte sein, es fallen für beide Parteien Gerichtskosten an, die muss jeder für sich selbst tragen.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Scheidungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.