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B (frisch pensionierter "kleiner" Beamter) hatte bei "Pfefferminzia" beihilfeergänzende Kranken- u. Pflegeversicherung mit 50%. Da die Beihilfe ab Ruhestand 70% zahlt, erwartet er von der Pfeff. vertragsgemäß Anpassung des VersSchutzes auf 30%. Bei der Krankenvers. klappte es aber hinsichtlich der Pflegevers. verweigert Pfeff. dieses mit dem Hinweis, sie habe keinen 30%-Tarif, nur einen 50%-Tarif und dieser sei ohnehin schon niedrig im Beitrag. B schaltete die BAFin ein, das Verfahren kann dauern.
Kann die Pfeff., wenn B am Ende Recht bekommt, die rückwirkende Rückabwicklung/Korrekturberechnung ab Ruhestandbeginn verweigern mit dem Hinweis, B habe nicht die Lastschriften mit den monatl. € 6,19 bei seiner Bank stornieren lassen (und ähnliche fiese Verfahrenstricks)?
Überdies drohte die Pfeff, B beim Bundesversicherungsamt Bonn (Vers.Aufsicht) zu melden, falls er Lastschriften storniert und jedesmal € 6,19 weniger überweist (Nötigung?).
Besten Dank für qualifizierte Antwort, möglichst mit Quellenangaben.
*winkt*
Quasti
Es betrifft also nur die Pflegeversicherung. Das hatten Sie schon einmal anders dargestellt.
Warum zahlen Sie die 6,19 Euro nicht? Sie wissen doch gar nicht, wie das Verfahren bei der Bafin ausgeht. Aber der Versicherung gleich Nötigung und fiese Verfahrentricks vorwerfen.
Verfasst am: 20.01.06, 11:27 Titel: Frage nicht gelesen/verstanden?
Wenn eine Frage nach längerer Zeit nicht beantwortet wurde, liegt es nahe, sie abermals in´s Forum zu bringen.
Es geht nicht darum, dass oder ob ich die € 6,19 pro Monat zahle. Die Pfefferminzia zieht m.E. € 6,19 monatl. seit 1.12.05 zu viel ein.
Die Frage konzentriert sich (erfolgreicher Verfahrensausgang meinerseits unterstellt) auf die Verweigerungsmöglichkeiten der Vers. hinsichtlich RÜCKWIRKENDER Abrechnung (Aufrechnung oder Erstattung des zu Unrecht eingezogenen Beitragsanteils iHv. € 6,19).
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