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Ich hoffe das ich hier an der richtigen adresse gelandet bin und hoffe und bitte auf antworten auf mein problem.
also heute erreichte mich ein anruf, an der leitung war eine frau die meinte das ich erst ab februar zum führerschein antreten dürfe. Grund: wegen meinem Mopeddelikt (zu schnell gegangen auf der walze) ende august. Jetzt meinte die dame vom Land (Österreich) das ich die Praktische Prüfung am 11.11 canceln müsse und erst ab feb. machen könne.
1. Ich hab keine strafe
2.wurde mir gesagt das es keine einflüsse habe auf meinen führerschein
3.mein moped is ca. 1monat schon abgemeldet.
So und jetzt meine frage: Ist ein führerscheinenthalt ohne GERICHTLICHEN ENTSCHLUSS überhaupt möglich, obwohl ich den Führerschein noch nicht einmal besitze?
Das österreichische Recht unterscheidet sich sehr von dem deutschen Verwaltungs-, Führerschein- und Prozessrecht. In D kann auch die Verwaltungsbehörde ohne Gerichtsbeschluss führerscheinrechtlich tätig werden, aber die Info nützt Dir für AT nichts, denn die Gesetze unterscheiden sich wirklich sehr.
Versuch es doch mal in einem AT-Forum, z.B. hier:http://www.jusline.de/jusSgNavMainN.html
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