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Verfasst am: 31.10.04, 14:54 Titel: Wie würden Sie in dem Fall handeln ? ( lang)
Guten Tag !
Zum Sachverhalt: Mein 14j. Sohn war gestern mit ein paar anderen Freunden beim 16j. Kumpel ( kennen sich seit 4 Wochen)und wurde von uns dann um 21 Uhr abgeholt. Im Verlauf des Abends wurde von dem Kumpel wohl auch Haschisch konsumiert, welches er in seiner Geldbörse aufbewahrte. Heute morgen war dieses dann wohl verschwunden, und er erzählte aufgebracht seinem Stiefvater, unser Sohn hätte ihm Geld !!!gestohlen( Drogen wollte er nicht sagen, damit er keinen Ärger bekommt), und er mache ihn fertig. Genauso wurde es meinem Sohn dann auf Handy übermittelt, mit den schlimmsten Drohungen noch im Anschluss, wenn er den " Stoff " nicht wieder besorgen würde. Unser Sohn erzählt uns völlig aufgelöst von dem Gespräch , versichert uns das er nichts !!! weg-genommen hat. Wir glauben ihm, haben ein sehr gutes Verhältniss zu ihm.. Wir fahren daraufhin mit unserem Kind zu den Eltern nach Hause, unser Sohn erzählt seine Version, ( der Freund hätte nur Geld gesagt, weil er ja nicht vor seinem Vater behaupten könne, das ihm Drogen fehlen, und er habe 1000% ig nichts geklaut). Im Verlauf des Gesprächs kommt auch der 16j. Kumpel nach Hause, fällt fast um, das der Vater nun von den Drogen Bescheid weiß, behauptet aber immer noch steif und fest, in seiner Geldbörse waren 10 Euro, die nun nicht mehr da sind, und unser Sohn sie gestohlen hat. Weil das Gespräch an sich nichts brachte, sind wir dann nach Hause gefahren, um noch einmal in Ruhe darüber zu reden. Die andere Familie wollte das auch, und wir würden uns dann später noch einmal kurzschließen.
Wie sollen wir uns nun heute verhalten. Immerhin wird unser Sohn beschuldigt Geld gestohlen zu haben ?
Wie hätten Sie gehandelt ?
Danke schon mal für Ihr Interesse am Lesen und für Ihre Antworten.
C.
P.S. Erwähnen sollte ich vielleicht noch, das besagter Kumpel wegen Drogenbesitzes schon mal die Schule wechseln musste.
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 01.11.04, 01:51 Titel:
Abwarten, wie sich der Vater des anderen weiterhin verhält.
Erzählt er es rum? -> Anzeige wg. übler Nachrede möglich (macht keinen Sinn gegen den "Kumpel", nur weil er seinem eigenen Vater Unfug erzählt hatte - siehe dessen Alter. Ob sie Sinn macht, falls der "Kumpel" das aber auch anderen erzählt, vermag ich nicht zu beurteilen - eher eine Unterlassungsklage, wg. der strafrechtlichen Relevanz seines Alters).
Zieht er seinem kiffenden Junior die Ohren lang und lässt die Sache auf sich beruhen? -> Nur menschlich möglich, wenn diese nicht bis dahin wie von mir oben beschrieben, aufgebauscht wurde _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
Erst einmal " Vielen Dank " für Ihre pers. Meinung.
Jetzt hat sich Folgendes getan: Der Stiefvater ( selbst Rechtsanwalt) meint wir sollten erst einmal abwarten, meist klärt sich das unter den Jugendlichen alleine, wenn nicht die Freunde ( die an dem besagten Abend alle früher als unser Sohn zu Hause waren) bei den Gesprächen dabei sind, sondern sich die zwei mal alleine treffen. Unser Sproß hat aber jetzt Verbot sich mit dem Jugendlichen außerhalb der Schule ( leider gehen sie auch noch in eine Klasse ) zu treffen, und er hat auch selber " die Nase voll " von ihm.
Was mich aber jetzt sehr beunruhigt ist, der ehem. Kumpel beharrt auf seiner Aussage und erzählt jetzt in der ganzen Klasse rum das unser Sohn Geld ( jetzt sind es schon 10 euro mehr ) von ihm gestohlen hat. Jetzt fängt auch noch Mobbing an.
Wäre Ihnen für eine erneute Antwort wirklich sehr dankbar.
Freundl. Gruß
C.
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 01.11.04, 16:00 Titel:
Mehr als oben vermag ich dazu nicht zu sagen. Die Faktoren und offenen menschlichen Möglichkeiten sind gegeneinander abzuwägen. _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
gibt's die Möglichkeit eines Drogen-Tests (bestimmte Drogen können noch längere Zeit festgestellt werden). Wen Kumpel Drogen besessen hat, hat er mglw. auch welche konsumiert.
Formell könnte gegen den Jugendlichen Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet werden.
Zivilrechtlich wäre Unterlassungsklage gegen die Äußerungen denkbar. Möglich wäre vielleicht auch eine Feststellungsklage, dass ein Diebstahl nicht erfolgt ist.
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