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A hat ein Strafverfahren, das jedoch gegen Auflage von Bezahlung von 400,-- € eingestellt wird. Ebenso wird A neu veranlagt und muß 1.000 € an Steuern nachbezahlen. In dem Betrag sind bereits 100,-- € Zinsen enthalten. Nun möchte das Finanzamt zu den normalen Zinsen noch Hinterziehungszinsen geltend machen. Wie sind diese anzusetzen und kann A diese mit der Begründung ablehnen, das Strafverfahren sei eingestellt und er hätte mit der Bezahlung der Auflage von 400,-- € dies schon abgegolten? Oder hat die eine mit der anderen Sache nichts zu tun?
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