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Wann darf die Bank das Konto zur tilgung belasten?

 
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olaf8771
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 07:28    Titel: Wann darf die Bank das Konto zur tilgung belasten? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe folgende Frage:

Wann darf die Bank eine Abbuchung von einem Konto machen? Laut Darlehensvertrag ist der 30 eines Monats der Tilgungstermin.
Im Januar 2006 ist der 30.01 ein Montag. Hat die Bank das recht schon am 27.01 (Freitag) das Konto zu belasten?


Gruß Olaf
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

es kommt darauf an, dass das geld am zahlungstermin bei der bank ankommt
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olaf8771
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort........

Da es Bank intern ist, wäre die Gutschrift zur selben Zeit wie die Abbuchung.....warum belastet die Bank dann das Konto schon am 27.01, und nicht erst am 30. ?

Gruß Olaf
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier gibt es 2 verschiedene mögliche Antworten:

1) Ich vermute, die Bank belastet das Konto mit Buchungstag Freitag aber Valuta Montag. Dann sieht der Kunde die Buchung zwar schon am Freitag, die Zinsen werden erst ab Montag berechnet.

2) Die Bank hat ein Ratenkreditprogramm, dass nicht zwischen Bankinternen LS-Einzügen und LS-Einzügen bei anderen Banken unterscheidet. Damit beim Einzug bei einer Fremdbank das Geld am Montag da ist, muss die LS am Freitag vorliegen. Für die im eigenen Haus geführten Konten würde der Montag reichen. Aber wie gesagt, vieleicht kann das Programm mit dem Unterschied nicht umgehen.
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