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peterO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.10.2004 Beiträge: 1080
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Verfasst am: 27.12.05, 17:18 Titel: Geschützte Bezeichnung |
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Moin Moin!
Die Bezeichnungen Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater / bevollmächtigter sind ja geschützte Bezeichnungen, weil eine entsprechende Qualifikation vorliegen muß.
Wie sieht es aus mit der Bezeichnung >> Konsulent <<??
Kann die jeder führen?? _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu! |
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SR73 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 186 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 20.01.06, 08:01 Titel: Assessor jur. = RA ? |
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| Bei der Bezeichnung Assessor jur. handelt es sich hierbei um den klassischen "RA". Ist dies ein geschützter Begriff. |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 20.01.06, 12:07 Titel: |
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"Rechtsanwalt" darf sich nennen, wer eine Zulassung zur Anwaltschaft beantragt und erworben hat. Dazu muss man vor allem die beiden juristischen Staatsexamina bestanden haben.
"Assessor," "Rechtsassessor, "Ass. jur." usw. darf sich nennen, wer die beiden Staatsexamina bestanden hat. |
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Doc_Debil FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Greifswald
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Verfasst am: 20.01.06, 16:29 Titel: |
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| Cicero hat folgendes geschrieben:: | "Rechtsanwalt" darf sich nennen, wer eine Zulassung zur Anwaltschaft beantragt und erworben hat. Dazu muss man vor allem die beiden juristischen Staatsexamina bestanden haben.
"Assessor," "Rechtsassessor, "Ass. jur." usw. darf sich nennen, wer die beiden Staatsexamina bestanden hat. |
Demnach wäre das ja alles das Gleiche?!?!? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 20.01.06, 18:23 Titel: |
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Nö.
Beide Examina => Assessor etc.
Beide Examina => Zulassung beantragbar
Zulassung erworben => Anwalt
Da aber nicht "Assessor => Zulassung erworben", ist nicht Assessor = Anwalt.
Der Mathematiker würde sagen: das Bestehen beider Staatsexamina ist eine notwendige und hinreichende Voraussetzung für den Assessor, aber nur eine notwendige für den Anwalt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Doc_Debil FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Greifswald
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Verfasst am: 20.01.06, 18:47 Titel: |
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Demnach wäre ein Assessor ein "Anwalt" , dessen Zulassung noch nicht stattgegeben wurde, oder aber aus Gründen der Faulheit gar nicht beantragt hat.
Im Umkehrschluss:
Ein Anwalt, dessen Zulassung entzogen wurde ist wieder "nur" ein Assessor? |
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Ralf Herren FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 170 Wohnort: Hürth
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Verfasst am: 23.01.06, 08:49 Titel: |
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Assessor ist eine Berufsbezeichnung, die von Personen geführt werden darf, die nach dem Absolvieren des Referendariats (Vorbereitungsdienstes) eine zweite Staatsprüfung abgelegt haben (am bekanntesten bei Lehrern und Juristen).
Zum Führen des Titels ist z.B. gem. § 10 NJAG (Niedersachsen) oder § 61 JAG NW(Nordrhein-Westfalen) derjenige befugt, der das zweite juristische Staatsexamen bestanden und damit die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt hat (häufig auch als "Volljurist" bezeichnet). |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 23.01.06, 22:50 Titel: |
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| Doc_Debil hat folgendes geschrieben:: | Demnach wäre ein Assessor ein "Anwalt" , dessen Zulassung noch nicht stattgegeben wurde, oder aber aus Gründen der Faulheit gar nicht beantragt hat.
Im Umkehrschluss:
Ein Anwalt, dessen Zulassung entzogen wurde ist wieder "nur" ein Assessor? |
Sie scheinen irgendwoher die weltfremde Vorstellung zu nehmen, jeder Volljurist sei Anwalt. Nur mal als Denkhilfe: Vor Gericht sitzt vorne mindestens ein Volljurist ohne Anwaltszulassung. Er DARF sie nichtmal haben. Wie sprechen die Anwälte ihn oder sie an? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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