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Verfasst am: 20.01.06, 13:58 Titel: DRINGEND: Zugewinngemeinschaft während Trennungsjahr
Liebe ForenteilnehmerInnen,
habe folgende dringende Frage, die die Zeit während des Trennungsjahres betrifft:
Da ein Partner die gemeinsame eheliche Wohnung verlassen muss, beschließt er, sich per Mietkauf ein Grundstück mit einem Wohngebäude zu erwerben. Im Mietkauf-Vertrag wird vereinbart, dass die Abzahlung über zwei Jahre erfolgt und dass das Eigentum erst mit Zahlung der Schlussrate an den Käufer übergeht. Darf dieses Objekt aufgrund eines Mietkaufvertrages in die Zugewinngemeinschaft einbezogen werden, auch wenn das Eigentum erst nach der tatsächlichen Scheidung übertragen wird? Wenn ja, wie kann der Betroffene das umgehen? Oder kann der Käufer die Liegenschaft ganz beruhigt per Mietkauf erwerben, weil die tatsächliche Übertragung des Eigentums erst nach dem Termin des Scheidungsurteils erfolgt?
Vielen Dank für rasche Anregungen und Antworten. _________________ Wenn der Wind weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen. (Chin. Sprichwort)
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 257 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.01.06, 08:56 Titel:
Für den Zugewinnausgleich (um den geht es ja wohl) zählt als maßgeblicher Zeitpunkt nicht das Scheidungsurteil, sondern das Datum des Zugangs des Scheidungsantrags bei der Gegenseite.
Was den Mietkaufvertrag betrifft habe ich nur die leise Ahnung, das der Anspruch auf Eigentumsübertragung ja zum etwaigen Stichtag bewertbar wäre. Ansonsten wäre das im Ergebnis eine wunderbare Umgehungskonstruktion, um das Einstellen ins Endvermögen zu verhindern.
Aber vielleicht findet sich da noch ein kompetenter Ratgeber....
Gruß
fontane
Demzufolge sind den Partnern während des Trennungsjahres ja komplett die Hände gebunden - zumindest was Investitionen in ihre (getrennte) Zukunft betrifft!? Das dürfte doch weder im Sinne des Gesetzgebers sein, noch im Sinne der beteiligten Parteien...
Wäre denn eine vertragliche Regelung zwischen beiden Partnern ein gangbarer Weg, eine Art Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvertrag? In einer solchen Vereinbarung ließen sich dann bestimmte Posten während des Trennungsjahres vom Zugewinnausgleich ausschließen? Wird so etwas vor Gericht anerkannt oder gibt es da ebenfalls Schwierigkeiten? _________________ Wenn der Wind weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen. (Chin. Sprichwort)
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 257 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.01.06, 15:05 Titel:
Die Hände sind nicht gebunden, die Vermögensbildung unterfällt eben nur bis zum Stichtag dem Zugewinnausgleich. Aber ich will noch einmal betonen, dass ich die genannte Mietkaufkonstruktion nicht sicher beurteilen kann...
Vereinbaren können die Partner alles, sofern es nicht sittenwidrig ist. Man kann ja auch einen Ehevertrag schließen und darin alles Mögliche regeln oder sich über die Scheidungsfolgen insgesamt einigen. So eine Sache wie hier wäre vermutlich im zulässigen Rahmen.
Grüße
fontane
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