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ulrichms FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 20.01.06, 17:22 Titel: Autokauf Gesellschafter GmbH |
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Hallo Forum,
kann ein Gesellschafter einer GmbH bei Gründung sein Privatauto der GmbH verkaufen? Wenn ja, mit der ohne Steuer?
Wäre dankbar für Info
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 20.01.06, 22:09 Titel: Autokauf Gesellschafter GmbH |
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Du meinst sicher die Umsatzsteuer ...
Wenn jemand sein Privatauto an eine GmbH verkauft, dann handelt er nicht als "Unternehmer ... im Rahmen seines Unternehmens" (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), erbringt also keinen steuerbaren Umsatz.
Folglich fällt auch keine Umsatzsteuer an. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 21.01.06, 09:09 Titel: |
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Die Umsatzsteuer ist nicht das einzige Problem.
Solche Fälle - Autoverkauf an die GmbH - können als "verdeckte Sacheinlage" angesehen werden. Dies hat Auswirkungen auf die Stammeinlage des Gesellschafters, die dann in Höhe des Kaufpreises als nicht eingezahlt betrachtet wird. |
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ulrichms FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 21.01.06, 10:01 Titel: So ein Mist... |
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Schade, ich hatte gehofft, man könne dies ganz offiziell als Sacheinlage deklarieren. Weil man ja auch den Wert überträgt - also im Falle einer "Pleite" ist ja dann auch das Auto in der Insovenzmasse, habe ich gedacht....
Danke für die Info
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 21.01.06, 12:57 Titel: Re: So ein Mist... |
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ulrichms hat folgendes geschrieben:: | Schade, ich hatte gehofft, man könne dies ganz offiziell als Sacheinlage deklarieren. Weil man ja auch den Wert überträgt - also im Falle einer "Pleite" ist ja dann auch das Auto in der Insovenzmasse, habe ich gedacht....
Danke für die Info
ulrichms |
Das können Sie schon so machen, aber es muss formal korrekt ablaufen, d. h. u. a. die Sacheinlagevereinbarung im Gesellschaftsvertrag als soclhe festlegen. |
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ulrichms FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 21.01.06, 13:09 Titel: Danke |
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Danke für die Antworten... ach, ist das alles schwierig... ich dachte früher immer wenn man betrügen will sei das alles so kompliziert... aber es ist ja noch komplizierter, wenn man alles korrekt machen will....
Schönes Wochenende
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 21.01.06, 13:55 Titel: |
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Für eine Sacheinlage gelten recht strenge Regeln. Daher sind schon viele auf Ideen wie o.a. gekommen, um dies zu umgehen.
Die Behörden kennen aber auch diesen Trick und schauen daher genau hin. Als Gesellschafter oder gar Geschäftsführer einer GmbH muss man eben schon einiges wissen, man geniesst auch keinen Schutz mehr wie der einfache Verbraucher. |
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splitter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 104
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Verfasst am: 23.02.06, 15:21 Titel: Re: Danke |
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ulrichms hat folgendes geschrieben:: | Danke für die Antworten... ach, ist das alles schwierig... ich dachte früher immer wenn man betrügen will sei das alles so kompliziert... aber es ist ja noch komplizierter, wenn man alles korrekt machen will....
Schönes Wochenende
ulrichms |
da hast du recht.
Muss die Stammeinlage wofür Maschinen gekauft wurden schwarz auf weiss stehen , dass genau das für die Stammeinlage ist ?
Ich dachte immer Hauptsache da ist ein Wert von 25000€ in der GmbH drin.
Rembrandt hat folgendes geschrieben:: |
Als Gesellschafter oder gar Geschäftsführer einer GmbH muss man eben schon einiges wissen, man geniesst auch keinen Schutz mehr wie der einfache Verbraucher. |
Sind da denn Gesellschafter und Geschäftsführer gleich, ich mein wenn man Gesellschafter ist und noch Geschäftsführer einer GmbH ist das dann genau gleich vor dem Gesetz (Pflichten,Verantwortung,Haftung) oder ob man nur Gesellschafter ist ob es ein unterschied macht.
Ich weiss ich nerv sehr aber
wer nicht fragt bleibt auch dumm.
Danke im Vorraus |
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