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Stornierung eines Hotels im Notfall

 
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kruegge
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 21:10    Titel: Stornierung eines Hotels im Notfall Antworten mit Zitat

Hallo,
wir haben eine Reservierung für 2 Personen für ein Hotel von Samstag bis Montag. Am Mittwoch zuvor wird einem der Reisenden schlecht und geht ins Krankenhaus, das Ergebnis am nächsten morgen muss Operiert werden, die Mandeln müssen raus. Ich habe dann im Hotel angerufen und gebeten die Zimmer zu Stornieren bzw gutzuschreiben, man sagte mir das dies nicht geht da Messe in der Stadt eine Messe stattfindet, es sei denn er bekommt die Zimmer noch anderweitig vermietet. Da frage ich mich ist das rechtens und wie kann ich das prüfen ob er nicht mein Geld behält und trotzdem jemand anderen die Zimmer gibt? Hat mir hier jemand einen rat? gruß kruegge
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Für solche Fälle gibt es Versicherungen (Reiserücktritt).

Da Sie in der Beweispflicht gegenüber dem Hotel (Zimmer vermietet/nicht vermietet) sind, rufen Sie dort am Samstag an uns verlangen ein Zimmer von Sa-Mi. Notieren Sie sich den Namen des Mitarbeiters, falls es heisst "wir sind ausgebucht".
Falls nicht, sind die Stornokosten gem. den bei der Reservierung abgeschlossenen AGB's relevant.
Zu Messezeiten werden von vielen Häusern erhöhte Stornierungsgebühren verlangt, auch das ist korrekt.

Viel Erfolg

report
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

und noch eine Feinheit... war ein Reugeld vereinbart - durchaus mit dem Wort Stornogebühr denkbar - bedeutet es, dass trotz Weitervermietung das Hotel berechtigt ist, diese Gebühr einzuheben.

Aber noch etwas Grundsätzliches: gerade für solche unvorhersehbare Ereignisse wären Stornoversicherungen gedacht. Man kann nicht erwarten, dass Geschäfttreibende Rücksicht nehmen können auf alle noch so widrigen Umstände im Leben eines Kundens. Schon alleine der Überprüfung solcher Situationen wären einem Unternehmen nicht zumutbar.

Gruß
Peter
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