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wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will

 
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theo123
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 23:54    Titel: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

ich bin 20 jahre verheiratet und habe 2 kinder, 20 und 15 jahre alt und wohnen noch bei uns. wir hatten einen betrieb, indem auch meine frau mitgearbeitet hat, welches wir aber kurzem geschlossen haben. wir lebten uns in dieser zeit auseinander und nun möchte ich mich von meiner frau trennen. ich weiss aber, daß sie nicht mehr arbeiten will, da sie selber sagt daß sie keine lust mehr hat und die letzten 7 jahre arbeiten genug wären.
mein verdienst ist ca 1900€ brutto. muss ich meiner frau unterhalt bezahlen, obwohl eines der kinder erwachsen ist, (noch in der (inzwischen dritten) ausbildung, und das andere kind gross genug ist, daß sie arbeiten gehen könnte um ihren eigenen lenesunterhalt selber zu bestreiten?
wieviel unterhalt müsste ich für meine kinder bezahlen ,und was würde mir übrig bleiben?
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Melly
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 10:08    Titel: Re: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

Hallo,

im Trennungsjahr mußt Du ihr Unterhalt zahlen, da führt kein Weg vorbei.
Aber zuerst kommen die Kinder dran!
Unter www.familienrecht-ratgeber.de kannst Du selbst nachrechnen.
Nach der Scheidung sieht das schon etwas anders aus.
Deine Frau ist verpflichtet sich selbst zu versorgen und auch arbeiten zu gehen.
Bummeln geht da nicht und schon garnicht "nicht arbeiten wollen".
Sie wird verpflichtet sich einen Arbeitsplatz zu suchen, muß das mit mindestens 30 Bewerbungen im Monat nachweisen.
Macht sie das nicht, weil sie sturr ist, wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet, das ungefähr ihrer Ausbildung entspricht.
Wirst mal sehen, wie schnell sie dann arbeiten geht.
Für das Kind in der dritten Ausbildung kommt es drauf an, was es selbst an Ausbildungsvergütung bekommt, das wird mit angerechnet.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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Hans
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 13:14    Titel: Re: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

Hallo Theo 123,


Die Antwort von Melly ist in dieser Form mal wieder nicht richtig. Es kommt darauf an, ob Deine Frau während der Ehe erwerbstätig gewesen ist, insbesondere in der letzten Zeit. Dann kann ihr nämlich auch währen der Trennung eine Arbeit zugemutet werden, § 1361 Abs. 2 BGB. Wer also während der Ehe erwerbstätig war, kann sich in der Trennungsphase nicht von seiner Arbeit verabschieden und Trennungsunterhalt geltend machen.

Weiter wird eine Rolle spielen, wo sie beschäftigt gewesen ist, im eigenen Betrieb oder bei Dritten. Nach Deinen Angaben gehe ich davon aus, dass ihr schon über 40 seit. Dann ist natürlich die Chance für Deine Frau, eine neue Stelle zu erhalten, begrenzt, insbesnondere, wenn sie nur im eigenen Betrieb tätig war. Die Gerichte billigen in solchen Fällen eine Übergangszeit zur Jobsuche zu.

Spätestens nach Ablauf eines Jahres wird man Deiner Frau eine Vollzeitbeschäftigung zumuten können. Das jüngste der beiden Kinder ist dann 16 Jahre alt, von diesem Zeotpunkt an sehen die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte eine vollzeitige Beschäftigung vor. Sollte Deine Frau dann nicht vollzeitbeschäftigt sein und dies auf eine mangelnde Bewerbungstätgkeit zurück zu führen sein, wird sie so behandelt, als ob sie einer vollzeitigen Beschäftigung nachginge.

Zur Zeit sieht der Unterhalt zahlenmäßig ungefähr so aus:

Nettoeinkommen 1.900,00 EUR
Kindesunterhalt 15 J. - 344,00 EUR
Rest 1.566,00 EUR
keine eigenes Einkommen
der Ehefrau Unterhalt -671,00 EUR
3/7 von 1566,00
Rest 895,00 EUR
Kindesunterhalt 20 J. -419,00 EUR
abzgl anrechenbares
eigenes Einkommen ????

Da bei Einsatz aller Unterhaltsbeträge Dir weniger als 840,00 EUR bleiben, liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Es wird also so sein, das 1.060,00 EUR anteilsmäßig nach den Unterhaltsbeträgen auf Frau und Kinder zu verteilen sind.

Alternativ: eigenes Einkommen der Ehefrau 800,00 EUR

Nettoeinkommen 1.900,00 EUR
Kindesunterhalt 15 J. - 344,00 EUR
Rest 1.566,00 EUR
eigenes Einkommen 800,00 EUR
der Ehefrau UNterhalt -1183,00 EUR
davon eigenes Einkommen 800,00 EUR
Unterhalt Ehefrau -383,00 EUR
Rest 1183,00 EUR
Kindesunterhalt 20 J. -419,00 EUR
abzgl anrechenbares
eigenes Einkommen ????

Rest 1183,00 -419,00 + eigenes anrechenbares Einkommen des 20-Jährigen.

Die Aussichten sind also selbst dann nicht allzu rosig, ween Deine Frau eigenes Einkommen erzielt.

Gruß Hans
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Melly
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 15:14    Titel: Re: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

das ist mir schon klar, daß die Frau nicht so ohne weiteres die Arbeit hinschmeißen kann.
Er schreibt auch nicht wann er die Firma aufgelöst hat und seit wann die Frau nicht mehr berufstätig ist.
Sollte die Frau gut ein Jahr daheim ohne Arbeit sitzen, hat sie somit im Trennungsjahr verdammt gute Karten, daß sie nicht arbeiten muß.
Übrigens liegt der Selbstbehalt bei Kindern ab 18 Jahren bei 1000 Euro.
Das Kind mit 20 wird wohl nix mehr zu erwarten haben.
Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen, die dritte Ausbildung!
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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theo123
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 17:43    Titel: Re: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

ja, sie ist über 40 jahre alt, und war in den letzten 7 jahren nur im eigenen betrieb beschäftigt. vorher war ich alleinverdiener und sie blieb zuhause, da die kinder kleiner waren ,und sie auch nicht die rechte lust hatte arbeiten zu gehen.
muss ich für meinen erwachsenen sohn weiterhin soviel unterhalt bezahlen, obwohl er schon 2 lehrstellen hingeschmissen hat? ich meine, er macht es sich ja da sehr einfach, und evtl würde er eher lernen sich unterzuordnen, wenn er sich selber finanzieren müsste. ich kann nicht glauben dass es immer so weitergehen kann, dass er seine ausbildung immer wieder hinschmeissen darf, und im hinterkopf weiss er: papa bezahlt ja. ich will mich nicht vor der verantwortung drücken, aber das kann ja dann jahre so gehen!
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Hans
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 16:49    Titel: Re: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

Hallo Theo,

bei dem erwachsenen Sohn ist das problematisch, weil er ja zur Zeit eine (dritte) Ausbildung macht. Wenn er die abbricht, wird man mit einiger Sicherheit sagen können, dass dann kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.

Im Augenblick würde ich eher dazu tendieren, ihm einen Unterhaltsanspruch zuzusprechen, nicht zuletzt, weil er die Ausbildung wohl im Einverständnis mit dem/den Unterhaltsverpflichteten aufgenommen hat.

Aber selbst wenn man den anspruch des volljährigen Kindes vollständig außer Acht läßt, bleibt ja nur wenig mehr als der Selbstbehalt.

Gruß Hans
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theo123
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 10:25    Titel: Re: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

danke euch für die auskunft!

ich bin gerne bereit für meine kinder aufzukommen, und, wie gesagt, möchte mich keinesfalls davor drücken.
finde es jedoch zermürbend dass ich für meine frau auch nach dem trennungsjahr bezahlen soll, obwohl sie gesund einfach nur keine lust hat und sich auf meine haut ausruht.
leider kommt man nicht dagegen an.
gruß, theo
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Hans
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 14:56    Titel: Re: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

Hallo Theo,

für die Zeit nach Ablauf des Trennungsajahres würde ich die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen. Da kann von ihr sogar eine Vollzeittätigkeit erwartet werden, weil dann nur noch der 15 Jährige zu betreuen ist.

Gruß Hans
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Melly
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 19:15    Titel: Re: wieviel unterhalt wenn ehefrau nicht arbeiten will Antworten mit Zitat

Hallo Hans,
seh ich auch so, sie wird sicherlich zur Arbeit aufgefordert werden, da ja das jüngste Kind 15 Jahre alt ist.
Naja es soll sihc ja angeblich laut Familienministerin bald was tun, was den nachehelichen Unterhalt betrifft.
Hoffen wirs mal.
Gruß
Melly
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Smilie Melly
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