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Standesrecht

 
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timtom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.10.04, 10:35    Titel: Standesrecht Antworten mit Zitat

Ein Anwalt erhält das Mandat, gegen ein Onlinecasino einen Schadensersatzprozess einzuleiten!
Im nachhinein stellt sich heraus, dass der RA selbst schon vor 5 Jahren eine GmbH gegründet hat und als Geschäftsführer selbst ein "Onlinecasino" betreibt!

Ist das mit dem Standesrecht vereinbar?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.10.04, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

In Bezug auf "Interessenkonflikt" sicherlich.

Schließlich könnte er ja auch z.B. gegen einen Anwaltskollegen in einem Schadensersatzprozeß auftreten; warum sollte er nicht auch gegen die "Konkurrenz" einen Mandanten vertreten dürfen?

Oder in wiefern meinen Sie, daß er voreingenommen (zugunsten des Beklagten und zu Ungunsten seines Mandanten) sein sollte?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
In Bezug auf "Interessenkonflikt" sicherlich.

Schließlich könnte er ja auch z.B. gegen einen Anwaltskollegen in einem Schadensersatzprozeß auftreten; warum sollte er nicht auch gegen die "Konkurrenz" einen Mandanten vertreten dürfen?

Oder in wiefern meinen Sie, daß er voreingenommen (zugunsten des Beklagten und zu Ungunsten seines Mandanten) sein sollte?



Es gibt keinen rechtlich relevanten Interessenkonflikt und damit auch keinen Konflikt mit Standesrecht, Herr Schaffrath. Ihre laienhaften Rechtsvorstellungen sind ebenfalls irrelevant.

mbG
:twisted:
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
In Bezug auf "Interessenkonflikt" sicherlich.
Schließlich könnte er ja auch z.B. gegen einen Anwaltskollegen in einem Schadensersatzprozeß auftreten; warum sollte er nicht auch gegen die "Konkurrenz" einen Mandanten vertreten dürfen?
Oder in wiefern meinen Sie, daß er voreingenommen (zugunsten des Beklagten und zu Ungunsten seines Mandanten) sein sollte?

Es gibt keinen rechtlich relevanten Interessenkonflikt und damit auch keinen Konflikt mit Standesrecht, Herr Schaffrath. Ihre laienhaften Rechtsvorstellungen sind ebenfalls irrelevant.
mbG
:


Bevor man - zumal anonym - schimpft, sollte man lesen!
Herr Schaffrath hat die Mandatsübernahme unter dem Gesichtspunkt Interessenkollision als standesrechtlich unproblematisch angesehen.
Richtig ist allerdings, dass ein Anwalt, der selbst ein bestimmtes Unternehmen führt, sicher keine Position vertreten wird, die die Grundlagen solcher Unternehmen in Frage stellt. Das ist aber eine Frage des Einzelfalles, die hier nicht abschließend beurteilt werden kann
.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 05.11.04, 15:58    Titel: standesrechtlich problematisch Antworten mit Zitat

Standesrechtlich problematisch wäre es, wenn der Anwalt irgend ein wirtschaftliches oder tatsächliches Interesse an dem belangten Online-Casino hat.
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