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Ein Anwalt erhält das Mandat, gegen ein Onlinecasino einen Schadensersatzprozess einzuleiten!
Im nachhinein stellt sich heraus, dass der RA selbst schon vor 5 Jahren eine GmbH gegründet hat und als Geschäftsführer selbst ein "Onlinecasino" betreibt!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.10.04, 11:11 Titel:
In Bezug auf "Interessenkonflikt" sicherlich.
Schließlich könnte er ja auch z.B. gegen einen Anwaltskollegen in einem Schadensersatzprozeß auftreten; warum sollte er nicht auch gegen die "Konkurrenz" einen Mandanten vertreten dürfen?
Oder in wiefern meinen Sie, daß er voreingenommen (zugunsten des Beklagten und zu Ungunsten seines Mandanten) sein sollte? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Schließlich könnte er ja auch z.B. gegen einen Anwaltskollegen in einem Schadensersatzprozeß auftreten; warum sollte er nicht auch gegen die "Konkurrenz" einen Mandanten vertreten dürfen?
Oder in wiefern meinen Sie, daß er voreingenommen (zugunsten des Beklagten und zu Ungunsten seines Mandanten) sein sollte?
Es gibt keinen rechtlich relevanten Interessenkonflikt und damit auch keinen Konflikt mit Standesrecht, Herr Schaffrath. Ihre laienhaften Rechtsvorstellungen sind ebenfalls irrelevant.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 25.10.04, 10:09 Titel:
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
In Bezug auf "Interessenkonflikt" sicherlich.
Schließlich könnte er ja auch z.B. gegen einen Anwaltskollegen in einem Schadensersatzprozeß auftreten; warum sollte er nicht auch gegen die "Konkurrenz" einen Mandanten vertreten dürfen?
Oder in wiefern meinen Sie, daß er voreingenommen (zugunsten des Beklagten und zu Ungunsten seines Mandanten) sein sollte?
Es gibt keinen rechtlich relevanten Interessenkonflikt und damit auch keinen Konflikt mit Standesrecht, Herr Schaffrath. Ihre laienhaften Rechtsvorstellungen sind ebenfalls irrelevant.
mbG
:
Bevor man - zumal anonym - schimpft, sollte man lesen!
Herr Schaffrath hat die Mandatsübernahme unter dem Gesichtspunkt Interessenkollision als standesrechtlich unproblematisch angesehen.
Richtig ist allerdings, dass ein Anwalt, der selbst ein bestimmtes Unternehmen führt, sicher keine Position vertreten wird, die die Grundlagen solcher Unternehmen in Frage stellt. Das ist aber eine Frage des Einzelfalles, die hier nicht abschließend beurteilt werden kann. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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