Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vaterschaftstest?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vaterschaftstest?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
viviana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:16    Titel: Vaterschaftstest? Antworten mit Zitat

Hallo,
kann ich einen Vaterschaftstest verlangen? Ich habe Zweifel daran, das der Vater der in der Ahnentafel steht auch wirklich der Richtige ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Sie sicher, daß Sie mit Ihrer Frage im Tierrecht richtig sind? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 21:27    Titel: Re: Vaterschaftstest? Antworten mit Zitat

Hallo Viviana,

ich würde mich diesbezüglich an den betreffenden Zuchtverband wenden.

@Biber: Ich denke schon, daß Viviana mit ihrer Frage hier richtig ist. In einigen Zuchtverbänden sind "Vater-" und auch "Mutterschaftstests" sogar obligatorisch (DNA-Abgleich der Nachkommen mit der DNA der Elterntiere). Neben Verwechselungen (z.B. wenn eine Hündin Welpen einer anderen Hündin als Amme mit den eigenen zusammen aufzieht) und Fremdbelegung (eine Zuchthündin kann vor oder nach dem Deckakt durch den ausgewählten Rüden noch Rendevouz mit anderen Rüden gehabt haben, so daß ihre Welpen ganz oder teilweise nicht von dem auf dem Deckschein angegebenen Rüden stammen) besteht auch die Möglichkeit, daß ein Züchter oder Deckrüdenbesitzer ganz bewußt betrügt. Durch DNA-Abgleich können solche Fälle schnell aufgedeckt werden.

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mach Sachen - ich hätte gedacht, das heißt dann Abstammungsuntersuchung oder so - aber okay, wieder was gelernt! Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
viviana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ja aber muß der Züchter nicht damit einverstanden sein? Oder kann ich den rein auf Verdacht hin verlangen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem wird halt sein, Vergleichsmaterial zu bekommen, ohne Zustimmung des Eigentümers. Ob sich eine solche Zustimmungspflicht aus dem Kaufvertrag ergibt (der sich vielleicht wiederum auf irgendwelche Richtlinien irgendwelcher Verbände bezieht, die so etwas vorsehen), müßte man prüfen.

Wenn man zufällig an Vergleichmaterial herankommt (z.B. ausgefallene Haare, aber Ausreißen oder Abschneiden wäre Sachbeschädigung!), müßte ein Test möglich sein. Anders als beim Menschen kann hier kein Persönlichkeitsrecht dagegenstehen. Dann müßte man aber auch noch nach dem Test beweisen können, daß die Vergleichhaare von genau diesem Hundevater waren, wenn man mit dem Ergebnis etwas erreichen will.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Mach Sachen - ich hätte gedacht, das heißt dann Abstammungsuntersuchung oder so - aber okay, wieder was gelernt! Lachen


Hallo Biber,

offiziell heißt es natürlich nicht Vaterschaftstest Mr. Green , sondern DNA-Test o.ä. Aber letztendlich ist es das gleiche und jeder weiß, was damit gemeint ist. Winken

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Viviana!
Ich denke, daß du eine falsche Abstammung so ohne Weiteres nicht beweisen können wirst.
Eine Freundin hatte das selbe Problem:
Eine Hündin war bei ihr zum decken...Rüde hat auch gedeckt...nur konnten die Farben der gefallenen Welpen nicht aus dieser Verpaarung stammen.
Durch Zufall lernte sie 2 Welpenkäufer dieses Wurfes kennen und bat diese zu ihrem TA zu fahren und eine Vergleichs DNA zu ihrem Deckrüden machen zu lassen. Diese willigten ein.
Es ergab sich, daß der Deckrüde meiner Freundin niemals der Vater sein konnte.
Die Welpenkäufer stellten Strafantrag....das Verfahren wurde allerdings aus mir unerklärlichen Gründen eingestellt.
Nun haben die Hunde des Wurfes immer noch falsche Ahnen in den Papieren stehen und außer einer Menge Kosten (Tierarzt und Anwälte) war nix gewesen.
Gruß
Aileen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

viviana hat folgendes geschrieben::
Ja aber muß der Züchter nicht damit einverstanden sein? Oder kann ich den rein auf Verdacht hin verlangen?


Hallo Viviana,

persönlich wirst Du einen DNA-Abgleich nicht verlangen können. Aber evtl. erreichst Du etwas über den Zuchtverband. Bei einigen Verbänden wird die DNA von jedem Zuchttier eingelagert, in solch einen Fall wäre eine Überprüfung jederzeit möglich. Evtl. ist ja vielleicht die Abstammung durch den Zuchtverband auch schon überprüft worden. Oder aber die Zuchtordnung sieht vor, daß in Zweifelsfällen die Abstammung überprüft wird. Wenn Du einen berechtigten Verdacht vorbringen kannst, dann könnte der Verband in einem solchen Fall evtl. tätig werden. Aber das liegt wirklich daran, wie das im betreffenden Zuchtverband gehandhabt wird.

Um was für eine Rasse handelt es sich denn und wie kommst Du zu dem Verdacht, daß der in der Ahnentafel angegebene Vater nicht der wirkliche Vater ist?

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Aileen hat folgendes geschrieben::

Die Welpenkäufer stellten Strafantrag....das Verfahren wurde allerdings aus mir unerklärlichen Gründen eingestellt.
Nun haben die Hunde des Wurfes immer noch falsche Ahnen in den Papieren stehen und außer einer Menge Kosten (Tierarzt und Anwälte) war nix gewesen.


Hallo Aileen,

in solch einem Fall wird es eine nicht unerhebliche Rolle spielen, wie der Wortlaut im Kaufvertrag lautet. Kaufe ich laut Vertrag einen Welpen von dem Rüden X, dann ist die Ware mangelhaft, wenn sich heraus stellt, daß nicht der Rüde X, sondern der Rüde Y der Vater ist. Denn mein Beweggrund, ausgerechnet diesen Welpen zu kaufen, war u.a. vielleicht genau der, daß X der Vater ist, und das hat mir der Verkäufer im Kaufvertrag zugesichert.

Anders wird es aussehen, wenn im Kaufvertrag keinerlei Angaben über die Abstammung des Welpen gemacht wird und ich einfach nur einen Welpen der Rasse Sowieso erwerbe. Bei einem reinen Familien- und Begleithund (ohne Ambitionen zur Zucht, Ausstellung, Ausbildung) ist es den meisten Leuten egal, wer der Vater des Welpen ist, hauptsache es wird ein netter Hund. In solch einem Fall kann ich mir gut vorstellen, daß auch ein Richter entscheidet, daß es den Gebrauchswert eines solchen Hundes, sofern er dem Standart seiner Rasse entspricht (d.h. z.B. als Bernhardiner nicht aussieht wie ein Dackel), nicht mindert, wenn statt dem Rüden X der Rüde Y der Vater ist.

Zudem dürfte es eine Rolle spielen, wann sich der Vorfall, der Deine Freundin betrifft, abgespielt hat, vor oder nach der letzten Änderung des Kaufrechts.

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin!
Man braucht doch nur mal die SV Zeitung aufzuschlagen und auf der Seite nachzulesen, welche Hunde und deren Nachzucht mit Eintragungssperre belegt wurden, weil der DNA Abgleich nicht stimmt.
Da hängen tellweise ganze Generationen dran, die gesperrt werden.
Mich würde allerdings auch mal interessieren, wie Viviana zu der Vermutung kommt.
Wenn du wirklich einen berechtigten Zweifel hast, der Zuchtverein jedoch keine DNA Datenbank hat, bleibt dir nur der Weg übers Gericht mit einer Anzeige wegen Betrug gegen den Züchter, aber die muß schon gut begründet sein und nicht nur auf ein ungutes Bauchgefühl beruhen.
Ansonsten frag den Züchter und bitte ihn um eine DNA Probe des Hundes.
Wenn er nichts zu befürchten hat, wird er sie dir geben. Ist allerdings nicht ganz billig, denn es muß die DNA von deinem Hund und von dem Vater eingeschickt, ausgewertet und verglichen werden.

LG
Aileen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Aileen hat folgendes geschrieben::
Hallo Waschbärin!
Man braucht doch nur mal die SV Zeitung aufzuschlagen und auf der Seite nachzulesen, welche Hunde und deren Nachzucht mit Eintragungssperre belegt wurden, weil der DNA Abgleich nicht stimmt.
Da hängen tellweise ganze Generationen dran, die gesperrt werden.


Hallo Aileen,

klaro hat es bei der Einführung der DNA-Tests erst mal geprasselt. Du weißt aber auch, daß die gesperrten Hunde alle veröffentlicht worden sind, d.h. man über jeden einzelnen Hund, dessen Abstammung angezweifelt wurde, informiert wurde. In guten Zeiten hatte der SV 32.000 Zuchtbucheintragungen im Jahr. Bekannte Hochzuchtrüden produzieren locker über 1000 Nachkommen und mehr. Daß dann, wenn festgestellt wird, daß die Abstammung eines Deckrüden 3 Generationen vorher nicht stimmt, u.U. ein langer Rattenschwanz von Hunden dranhängt, denen ihre Abstammung aberkannt wird, ist logisch. Insofern hat es mich gewundert, daß es nicht noch sehr viel mehr Hunde waren, bei denen durch die Einführung des DNA-Verfahrens falsche Angaben in der Abstammung aufgedeckt wurden. Gemessen an der Gesamtzahl der gezüchteten Würfe im SV ist die Zahl der Fälle, in denen eine falsche Abstammung aufgedeckt wurde, immer noch relativ gering. Ich denke nicht, daß es bei anderen Rassen prozentual weniger sind.

Die Hauptfrage für Viviana ist jetzt meiner Ansicht nach, ob es im betreffenden Zuchtverband ein DNA-Verfahren gibt, so wie z.B. im SV (dann wäre es für sie ein Leichtes, die Abstammung überprüfen zu lassen, durch Einschicken einer Blutprobe ihres Hunde) oder z.B. im DMC (dann ist die Abstammung ihres Hundes vielleicht bereits getestet worden).

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
viviana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Leider gibt es bei uns so etwas noch nicht, also wird es schwer sein für mich. Der Verdacht kommt daher, das die angegebenen Decktage nicht mit dem Geburtstag übereinstimmen können. Der Züchter hatte den Deckrüden Ende des Monats bei sich und normalerweise hätte dieser aber Anfang des Monats decken müssen. Die angegebenen Decktage stimmen weder mit Ende des Monats noch so überein. Im übrigen wird er nicht freiwillig zustimmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Viviana!
Um wieviel Tage Differenz handelt es sich denn bei deinem Hund?
Man geht in der Regel von 63 Tage Trächtigkeit aus, das ist aber nur ein Durchschnittswert. Es kann auch schon mal sein, daß die Hündin am 58. Tag oder auch erst am 68. Tag wirft und trotzdem alles o.k. ist oder der Rüde mehrfach gedeckt hat.
LG
Aileen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin!
Mich hat es auch gewundert, daß es nur so "wenige" Hunde beim SV waren, die ausgeschlossen wurden.Allerdings gab es da auch schon Klagen gegen den SV, weil DNA Probematerial im Labor vertauscht wurde.
Warum können die Züchter nicht einfach die Hunde angeben, die auch wirklich die Eltern sind?...braucht ja schließlich keiner irgendwelche Alimentezahlungen zu befürchten Winken
Außerdem finde ich, macht es den Welpe nicht besser, nur weil der Vater in den Papieren vielleicht ein guter VA Rüde ist, aber es in Wirklichkeit nur ein relativ unbedeutender Rüde war, der gedeckt hat.
Die wenigsten Welpenkäufer kaufen sich den Hund aufgrund der AT des Vaters oder der Mutter, es sei denn, sie wollen damit züchten. Meist sind es aber Privatleute, die damit betrogen werden.
Ich werde es wohl nie verstehen?!
LG
Aileen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.