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Ehepartener verstirbt, was passiert mit Bankschulden ?

 
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qwerty
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 19:30    Titel: Ehepartener verstirbt, was passiert mit Bankschulden ? Antworten mit Zitat

Hallo

Folgender hypotetischer Fall interessiert mich:

Ein Ehepartner hat ein auf seinen Namen laufendes Kreditkartenkonto (also kein gemeinsames Konto) bei einer Bank (z. B. Barclaycard). Auf diesem Konto, von dem der andere Ehepartner nichts wusste, habe sich im Laufe von Jahren Schulden (z. B. 12000 Euro) angesammelt. Der Ehepartner, dem das Konto gehört, verstirbt jetzt unerwartet.

Frage:
Wäre der noch lebende Ehepartener in jedem Fall verpflichtet, für diese Schulden
einzustehen, oder gäbe es evtl. eine Möglichkeit, um diese Schulden herum zu kommen?

Vielen Dank schon mal,
Werner S*********

PS: In dem Fall soll angenommen werden dass keine Todesfallversichrung
für das Konto mit abgeschlossen wurde.

Sollte diser Beitrag in einem anderen Forumsbereich besser aufgehoben sein, wäre ich für eine Benachrichtigung sehr verbunden.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

ja, der ehepartner haftet auch für die schulden des anderen, falls keine gütertrennung
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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Haftet er wirklich?!

Der andere Ehepartner wusste doch gar nichts von dem Konto und den Schulden! Würde sagen, wenn er das Erbe annehmen will, dann haftet er auch für die Schulden.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

ob man davon wusste, spielt dabei keine rolle..wenn der nachlass zur bereinigung der verbindlichkeiten ausreicht, ist doch alles kein problem
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zickenlatein hat folgendes geschrieben::
ja, der ehepartner haftet auch für die schulden des anderen, falls keine gütertrennung


Bullshit!

Der Ehepartner haftet beim (normalen) Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht für die Schulden des Ehepartners!!!

Aber:

Im Fall des Todes erlischt die Zugewinngemeinschaft. Durch die Schulden des Partners fällt dessen Vermögen niedriger aus (ggf. sogar negativ). Damit sinkt naturgemäß der Anspruch auf Zugewinn des überlebenden Ehepartnes.

Ansonsten sind die Schulden des Verstorbenen ausschliesslich ein Thema des/der Erben. (Wobei dies typischerweise ebenfalls die Ehepartner sind)
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qwerty
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müsste die betroffene Person also dafür grade stehen, es sei den, man schlägt das Erbe aus.

Ok, vielen Dank für die Antworten.
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