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Verfasst am: 22.01.06, 11:32 Titel: Bank gibt die Zinsvorteile nicht an Kunden weiter
Die die ING-DiBA gibt trotz rücklaufiger Umlaufrendite um 0,23% und im Gegensatz zu allen anderen Kreditinstituten den Zinsvorteil am Kapitalmarkt nicht an die Kunden weiter.
Erst nach 33 Tagen werden die Baufinanzierungs-Konditionen um 0,25% gesenkt.
Wenn ich richtig informiert bin dann gibt es eine Rechtssprechung vom BGH, wonach
die Kreditinstitute Zinsvorteile weiterzugeben haben und keinesfalls befugt seien, den Zinssatz auf Grundlage innerbetrieblicher Kalkulation zu bestimmen.
Konditionen für Neugeschäft kann die Bank frei festlegen. Sie muss diese nicht von Schwankungen der Refinanzierungssätze abhängig machen. Hier kann der Kunde einfach eine andere (billigere) Bank wählen.
Kurzfristig kündbare Verträge (z.B. Tagesgeld) kann die Bank ebenfalls frei festlegen.
Eine Rechtsprechung gibt es lediglich zu langlaufenden Verträgen mit variabler Verzinsung. Hier ist die Bank grundsätzlich zu einer zeitnahen Anpassung der Zinsen verpflichtet. Aber:
- Die Marktzinsen ändern sich täglich. Eine Anpassung ist daher nur notwendig wenn die Änderung ein bestimmtes Maß überschreitet (0,23 % wären hier wahrscheinlich nicht genug) und nicht nur kurzfristiger Natur ist
- Relevant ist nicht zwingend die Umlaufrendite und
- Kunde und Bank sind frei vertraglich Anpassungsregeln zu vereinbaren. Was steht den im Vertrag?
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