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Hallo !!
Ich bin neu hier im Forum und hab Fragen.
Am 5 .November letzten Jahres ,kam ich von einem 3 wöchigen Urlaubsflug von Kolumbien zurück.Mein Gepäck, 3 Koffer waren bei der Ankunft nicht da.Ich habe dieses bei der Fluggesellschaft gemeldet. Nach 2 wochen wurde der Koffer meiner Tochter zugestellt.
Ich hatte Teil Ersatzkleidung zwischenzeitig gekauft.Rechnungen habe ich dummerweise nicht aufgehoben.Die restlichen 2 Koffer wurden sind bis heute nicht aufgetaucht.
Mir ist bekannt,das ich nach dem neuen Montrealer Abkommen eine Entschädigung nach dem Inhaltswert beider Koffer erhalte. Wie ist das bei meiner Tochter, hat Sie ein Anspruch auf Entschädigung ? Wenn ja wie wird das in Ihrem fall berechnet.
Die Fluggesellschaft läßt sich sehr viel Zeit. Bis heute habe ich keinen (Wortsperre: Firma) erhalten.
Bei Anrufen werde ich vertröstet.Soll ich Klage einlegen ???[/b]
Es gibt in Deutschland eine Schlichtungstelle - Mobilitätsstelle, der man solche Fälle melden kann. Wenn die Fluggesellschaft das Montrealer Abkommen ratifiziert hat, muss sie sich auch daran halten.
Ohne Rechnungen werden allerdings die Ersatzkäufe nicht ersetzt werden.
was die Rechnungen betreffen ,hatte ich schon eine Vorahnung.
Nach dem Montrealer Abkommen steht auch bei verspäteter Erhalt von Gepäck eine Entschädigung zu ! was kann man da beanspruchen ???
Hallo an alle Ratgebenden !
Letztes Jahr im November ist meine Tochter aus Ihrem Urlaub zurück gekommen,
jedoch war Ihr Koffer nicht da.
2 Wochen später wurde dieser zugestellt.
Besteht Anspruch auf Entschädigung nach dem Montrealer Fluggesetzabkommen ???
Danke für antworten im Voraus !!
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