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Leasingvertrag welche Möglichkeiten habe ich?

 
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Vengeance
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 23:14    Titel: Leasingvertrag welche Möglichkeiten habe ich? Antworten mit Zitat

Habe seit nun 32 Monaten einen laufenden Leasingvertrag über einen SEAT Ibiza.Nachdem ich mich nun für ein anderes Auto eines anderen Herstellers interessiere, kam ans Tageslicht, dass in meinem bestehenden Leasingvertrag Extras reingenommen wurden für den Ibiza , die er gar nicht besitzt, wie zum Beispiel ein 3000 € teures Navisystem. Ich habe noch eine Restlaufzeit von 22 Monaten , würde aber um das Auto auszulösen wesentlich mehr bezahlen, als das Auto in wirklichkeit beinhaltet. Der Händler meinte das wäre so Gang und gäbe, da ich bei Anschaffung dieses Autos einen anderen Vertrag ablösen musste , wurde diese ablösesumme in form von Extras , die aber körperlich nicht in dem Wagen sind reingerechnet. Die Bank wolle schliesslich wissen, wofür diese zusätzliche Summe bei der Anschaffung ist. Ziemlich dumm ist jetzt, das der Originalvertrag nicht mehr auffindbar ist, und wenn ich den bestehenden bei der Leasingbank anforde, all diese Extras reingeschrieben wurden mit meiner Unterschrift. Fakt ist aber, dass ich diese Extras nicht im Auto habe, wei das Navi, andere Felgen und diverse kleinere Dinge. Selbst die Leasingbank sagt bei einem Telefonat:Das ist normal das machen die Händler so, wir haben hier so viele Dinge im Vertrag stehen, dass die Spalte für Zusätze schon fast gar nicht mehr ausreichte. Was kann ich tun, bzw. was kann ich als Druckmittel beim Händler verwenden , so dass ich auf eine Realistische Ablöse komme, oder gar ganz aus dem Vertrag raus, da er durch die falschen Angaben auch zum Zweck einer Ablösefinanzierung nichtig ist? Ich möchte mir ein anderes Auto zulegen, da ich sehr unzufrieden bin, und dann auf Finanzierung, da Leasing nur Nachteile für mich als Privatperson hervorruft, war eben ein sehr guter Verkäufer damals, der mir das Leasing so richtig schmackhaft gemacht hat.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus.

Solchen Finanzierungen werden auch als "Luftfinanzierungen" bezeichnet, wenn aus einem vorherigen Vertrag die Ablösesumme in den Folgevertrag übernommen wird, ohne das ein materieller Wert dem gegenüber steht.

Aber das wußtest Du doch damals, deswegen verstehe ich jetzt nicht die Aufregung.

Das Procedere ist zwar nicht ganz astrein, aber in vielen Bereichen gängige Praxis. Das hättest Du verhindern können, indem Du damals den Ablösebetrag bezahlt hättest. Aber so hast Du das Verfahren akzeptiert.

Du hast die Spezifikation incl. Navi unterschrieben, obwohl kein Navi im Auto ist. Sowohl der Händler als auch der Kunde haben dies gegenüber der LG bestätigt und darauf muß sich die LG verlassen können.

Problematisch für die LG wird es dann, wenn der Vertrag notleidend wird. Dann steht dem Ablösewert plötzlich ein Auto gegenüber, dessen Ausstattung nicht mehr diesem Wert entsprechen kann.

Inwieweit dann der Händler bzw. der Kunde noch zur Rechenschaft gezogen werden können, sei dahingestellt.

Aber hier im konkreten Fall kommst Du nicht darum, den Ablösewert zu bezahlen. Denn den vorherigen Ablösewert hast Du bis heute gespart !
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Vengeance
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Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

. Sehr toll , wie hier die Beiträge abgefrühstückt werden, wenn denn nun damals der Auflösungsantrag ohne grosse Formalität unterschrieben wurde von dem ersten Auto : Unterschreiben sie mal hier ist nur die Auflösung des alten Vertrages. Ich aber weder nach Wagenwert und dem Betrag den der Händler gibt und einer sogenannten Abstandssumme geschaut habe, weil ich da damals in keinster Weise Ahnung von hatte. Habe mich halt mittlerweile erst richtig schlau machen können, dass ein Händler beispielsweise in der Abstandssumme einen Betrag nennen kann, den er in keinster Weise zu rechtfertigen hat. Ich nehme an, dass hier so etwas passiert ist, wie sonst wohl wurden knapp 5000 € mehr reingerechnet in den neuen Leasingvertrag, von denen ich nichts wusste. Wenn das deutsche Recht so schwach ist, dass es da keine Verbraucherrechtlichen Schutzmassnahmen gegen gibt, und dann noch in so einem speziellen Rechtsforum keinerlei vernünftige Lücken erklärt werden wie man aus so einem Mist rauskommt ! Auf welcher Seite stehen die Leute hier auf der des Verbrauchers oder der der Leasingbanken , Autohändler und weiteren Verbrecher die es in diesem Geschäft so gibt. Eins weiss ich, habe ich diesen Vertrag abgelöst, auf welche Art auch immer, werde ich jeden vor Leasing warnen und diesbezüglich noch ein richtiges Fass aufmachen, weil ich so ein Thema Publik machen werde, solche Knebelverträge darf es nicht geben warum dann leasen, wenn einem sehr Trickreich und mit guten Verkaufskenntnissen soviel verschwiegen werden kann. Das ist echt der Hammer!
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr toll , wie hier die Beiträge abgefrühstückt werden

Mehr als zu schreiben, wie die Sachlage ist, kann ich auch nicht. Ich muß keinem um den Bauch pinseln.

"...dass ein Händler beispielsweise in der Abstandssumme einen Betrag nennen kann, den er in keinster Weise zu rechtfertigen hat."

Auch das ist nicht korrekt.

...und dann noch in so einem speziellen Rechtsforum keinerlei vernünftige Lücken erklärt werden wie man aus so einem Mist rauskommt

Wenn Du meine bisherigen Beiträge in diesem Forum liest, solltest Du feststellen können, daß ich ziemlich wertfrei an die Sache rangehe. Ich beschreibe nur wie es ist. Wer ein mündiger Bürger sein will und Verträge abschließen will, sollte sich auch vorher im Klaren sein, welche Verträge er abschließt und nicht gleich nach dem Verbraucherschutz rufen, wenn ein Vertrag, mal nicht so läuft wie vorgestellt.

Auf was für Lücken willst Du eigentlich hinaus, um Dich vor der Zahlungsverpflichtung zu drücken ? Du hast seinerzeit einen Ablösebetrag akzeptierst, ihn aber nicht beglichen sondern Dich vom Autoverkäufer bequatschen lassen, diesen Betrag als Luftfinanzierung in den neuen Vertrag mit aufzunehmen. Und jetzt willst Du den Betrag nicht leisten, den Du dir damals erspart hast !

Im Rahmen des Auflösungsantrag bzw. durch anderweitige Kommunikation wurde mit Sicherheit mitgeteilt, wie hoch der Ablösebetrag ist. Du wußtest doch, daß der Vertrag vorzeitig aufgelöst wurde und das dadurch logischerweise eine Restsumme vorzeitig fällig wird.

"... Auf welcher Seite stehen die Leute hier auf der des Verbrauchers oder der der Leasingbanken , Autohändler und weiteren Verbrecher die es in diesem Geschäft so gibt. "

Ich stehe auf gar keiner Seite. Ich schreibe nur wie die Sachlage ist und erkläre die Feinheiten des Leasinggeschäftes, aber schreibe keine Winkelzüge, die einen LN oder LG von seiner Verpflichtung drücken sollen.

Ich glaube, daß ich behaupten kann, schon den einen oder anderen LN vor Forderungen bewahrt haben, die z.b. Autohändler gestellt haben.

Aber was fällt nun in den Ablösebetrag rein ?

Der Ablösebetrag beinhaltet die noch offene Forderung aus dem Leasingvertrag. Dies sidn die zukünftigen Leasingraten incl. eines ev. Restwertes plus Kaufzuschlag.

Diese Summe wird auf den Ablösezeitpunkt abgezinst, da das Geld der LG vorzeitig zur Verfügung gestellt wird.

Wurde das Fahrzeug damals von Dir übernommen oder anderweitig verkauft ? Falls letzteres muß natürlich der Verkaufspreis gegen den Ablösebetrag gegengerechnet werden und nur die Differenz ist vom LN zu tragen.

An dieser Stelle solltest Du versuchen herauszubekommen, wie hoch der damalige Ablösewert war und ihn mit den Werten vergleichen, die damals als Sonderausstattung in das Folgefahrzeug reingerechnet wurden, aber faktisch nicht vorhanden sind wie z.b. das Navigerät.
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