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Verfasst am: 23.01.06, 11:03 Titel: Nachehelicher Unterhalt- wann muß Frau wieder arbeiten?
Hallo, liebe Forumsteilnehmer!
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...
Situation: Scheidung der Eheleute im Jahr 2005, gemeinsames Kind wird im April 8 Jahre al (2. Grundschulklasse). Frau hat einen überobligatorischen Mini-Job (400,-€) und bekommt Unterhalt für sich und Kindesunterhalt. Zusammen 647,-€. Sie hat mit einem Mann eine neue Lebensgemeinschaft, mit dem sie seit Mai 2005 zusammen lebt. Hierfür läßt sie sich 250,-€ anrechnen. Für den Mini-Job werden 272,-€ auf den Unterhalt angerechnet. Da sie jetzt nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert ist, muß sie sich selbst krankenversichern (120,-€).
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ab wann ist die Frau verpflichtet wieder halbtags arbeiten gehen?
2. Falls sie (überobligatorisch) früher eine Halbtagsstelle findet, wieviel kann der Ex
dann auf den Unterhalt anrechnen?
3. Muß sie ihm mitteilen, falls sie einen Job gefunden hat?
4. Wie erfährt sie, ob der Ex mehr Gehalt kriegt?
das handhaben die OLG`s verschieden..
Im Normalfall kann einer Mutter eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden, wenn das Kind in die dritte Klasse kommt.
Das wäre bei dir also schon diesen Sommer.
Also, dein "überobligatorisch" wird wohl schon bald ein "muss" sein.
Und auch nach ca. 2 Jahren eheähnlicher Gemeinschaft kann der Unterhaltsanspruch verfallen.
Möchte "Frau" denn nicht irgendwann mal auf eigenen Beinen stehen?
Sorry, kommt mir ein bisschen hoch....
"Frau" hat neue Partnerschaft, aber Ex soll für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
Nein, "frau" ist nicht gierig! Da sie seit Ihrer Trennung sowieso schon immer arbeiten geht, kann davon also keine Rede sein! Der Mann hat aber so seine eigenen Gesetze, sprich: am Anfang hat er nicht mal die Hälfte des ihr zustehenden Unterhaltes gezahlt und da hat auch keiner gefragt, ob und wie sie die Miete zahlen kann....! Da kommt es mir dann ein bisschen hoch...
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