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Vertrag für Zuchtrecht beim Hund anfechtbar??

 
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Alleinerziehende
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 19:53    Titel: Vertrag für Zuchtrecht beim Hund anfechtbar?? Antworten mit Zitat

Hallo
Manche VDH Züchter verkaufen einen weiblichen Welpen unter DER Bedingung, dass der Züchter später 1 oder 2 Würfe mit diesem Hund machen darf. Sowas nennt man Zuchtrecht.

Der Züchter verfasst nach gutdünken einen Vertrag und der Käufer unterschreibt ihn.

Aber woher weiß der Käufer, ob alle Punkte im Vertrag überhaupt rechtlich erlaubt sind.??

Kann man einen unterschriebenen Vertrag im nachinein ( mehrere Monate später) noch anfechten??

( ich denke zb an einem Mietvertrag in dem der Mieter unterschreibt, dass ER den Teppichboden bei Auszug erneuert, es aber nicht tun MUSS, da diese die Sache des Vermieters ist)

Im o.g. Zuchtrechtvertrag steht zb eine Vertragsstrafe von 6000 Euro, wenn der Besitzer sich weigert, den Hund zur Zucht zu übergeben.

Dann steht dort zb dass ein normal grosser Wurf mindestens 6 Welpen haben muss., sonst darf der Züchter den Hund nochmal benutzen. Aber dort steht auch, dass ein 2. Wurf fällig wird, wenn der erste Wurf nur bis zu 4 Welpen bringt.

Was ist nun wenn der erste Wurf 5 Welpen hat? Das steht dort nicht.

Die Hündin wurde zum vollen Kaufpreis bezahlt, alles was zur Zucht nötig ist bezahlt der Züchter...ausser Futter oder Impfen.Als Lohn soll es einen Welpen geben oder seinen Kaufpreis in bar. Ist der Wurf 10 Welpen gross gehören dem Züchter 9.Er verkauft einen Hund für über 1200 Euro.

Natürlich hätte man den Vertrag VORHER prüfen müssen, aber die Zeit drängte, es war ein langer Fahrtweg und man unterschrieb ohne gross zu lesen.

Wie kann man rausfinden ob einige Punkte sittenwidrig bzw rechtlich nicht haltbar sind?

GRuss
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Bernhard Diener
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 09:55    Titel: Re: Vertrag für Zuchtrecht beim Hund anfechtbar?? Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber woher weiß der Käufer, ob alle Punkte im Vertrag überhaupt rechtlich erlaubt sind.??


Indem er ihn z.B. von einem Juristen prüfen lässt

Zitat:
Kann man einen unterschriebenen Vertrag im nachinein ( mehrere Monate später) noch anfechten??


Wenn er sittenwidrig ist schon
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

*ganz off topic*

quote]den Hund nochmal benutzen[/quote]

Den Satz(teil) muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen........
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts anderes ist es aber.
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Zitat:
Wenn er sittenwidrig ist schon


Aber ist es dann nicht so, dass "nur" die sittenwidrigen Stellen für ungültig erklärt werden und durch BGB ersetzt werden ? Alle anderen, nicht sittenwidrigen Bestandteile, behalten doch Ihre Gültigkeit, meine ich ?


Herzliche Grüsse


Lulu
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Alleinerziehende
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mich mittlerweile mit mehreren Züchtern unterhalten...der Vertrag ist so-oder-so nicht rechtens, denn er entält Klauseln, die der Verein nicht akzeptiert.

Ausserdem MUSS Zuchtrecht vom Verein gestattet werden, was der Züchter auch nicht wollte.

Alles nicht seriös .


Trotzdem noch eine Frage: Wie ist der Begriff SITTENWIDRIG definiert??

WER bestimmt WAS in welchem Vertrag SITTENWIDRIG ist?
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann da nur Bernhard Diener zustimmen: fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens.
Allein schon deswegen, weil keiner sich dazu mehr als äußerst schwammig äußern kann, der nicht den genauen Wortlaut des Vertrages kennt.
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Die Rechtsprechung bestimmt den Begriff der "guten Sitten" nach dem "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden"., dementsprechend entgegengesetzt ergibt sich die sittenwidrigkeit.


Kuckst Du hier :

http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/sittenwi.htm


Herzliche Grüsse


Lulu
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