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Hallo,
hier der Fall.
Eine KFZ Versicherung schickt seit 4 Wochen, trotz nachfragen keine Rechnung der zu zahlenden Beträge, die eigentlich im Januar hätten entrichtet werden müssen. Wenn nun ein Schadenfall eintritt, hat man dann trotzdem Versicherungsschutz?
Wenn es der erste Beitrag ist (wenn also der Verischerungsvertrag am 01.01.2006 begonnen hat), könnte es kritisch werden. Ohne Zahlung des Erstbeitrages (grundsätzlich) kein Versicherungsschutz. Da kann es allerdings, je nachFallgestaltung, einige Sonderfälle geben. Da kann man ohne Kenntnis des konkreten Sachverhaltes wenig zu sagen.
Wenn es ein Folgebeitrag ist (der Vertrag besteht also schon länger, und der Beitrag vom Januar 2006 ist nicht der erste Beitrag dieses Vertrages), dann besteht so lange Versicherungsschutz, bis der VN eine Mahnung erhalten hat UND die 2-Wochen-Frist, die mit dem Mahnschreiben in Gang gesetzt wird, verstrichen ist.
Oder bist du womöglich umgezogen und die Beitragsrechnung (vielleicht sogar die Mahnung) ist an die alte Anschrift versandt? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Durch Abgabe der VBK bei der Zulassungsstelle (entweder durch den Versicherer oder Versicherungsnehmer) besteht eine vorläufige Deckung im Haftpflichtbereich. Mit der Policierung ist der Vertrag rechtsgültig einschließlich Kasko. Je nach AGB gilt die Police quasi als Rechnung, vor allem bei Direktversicherern die Lastschriftverfahren vorschreiben. Extra Rechnungen werden da nicht erstellt. Soweit das Lastverfahren eingerichtet ist besteht der Schutz eh, auch wenn der Versicherer noch nicht abgebucht hat.
Verfasst am: 27.01.06, 08:04 Titel: Re: nicht umgezogen
PatrickMuc hat folgendes geschrieben::
Nein die alte Adresse aber eine neue Berrechnugsgrundlage beantragt, die mitlerweile schon 10 wochen dauert.
na also, dann scheint der Sachverhalt klar zu sein.
Die Abteilungen für KFZ-Vertragsverwaltung haben im Dezember/Januar aufgrund der vielen Kündigungen/Versichererwechsel "Land unter". Die Schreibtische und elekrtonischen Postkörbe sind zum Überquellen voll. Da kann es schon mal sein, dass ein Vorgang, insbesondere wenn es kein Neuantrag ist, ein paar Tage länger liegenbleibt.
Also, mach dir keine Sorgen. Der Versicherungsschutz dürfte hier nicht in Gefahr sein. _________________ Grüße, Mogli
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