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Personenbezogene Daten

 
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franky69
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 11:00    Titel: Personenbezogene Daten Antworten mit Zitat

Hallo!
Erstmal ein Lob an dieses tolle Forum!!!
Ich hoffe ihr könnt mir eine Frage beantworten:

Mich würde mal interessieren, welche Daten zwischen 2 KfZ-Versicherungen ausgetauscht werden dürfen.
Wenn ich z.B mein Auto 5 Jahre bei Versicherung A versichert hatte und in dieser Zeit 3 Kaskoschäden hatte, werden dann bei einem Versicherungswechsel die genauen Daten und Unterlagen dieser Schadensfälle(Gutachten, Kostenvoranschläge, höhe des Schadens, etc.) an die neue Versicherung Weitergeleitet, oder würde dies unter das Datenschutzgesetz fallen???
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo franky,

"automatisch" werden die nicht weitergeleitet. Ber Versichererwechsel werden lediglich die Daten, die zur Ermittlung des Schadenfreiheitsrabattes nötig sind (also Jahr und Anzahl der Vorschäden bzw. der schadenfreien Jahre) weitergeleitet.

Allerdings KANN der Nach-Versicherer beim Vor-Versicherer detailiiertere Auskünfte anfordern, wenn er das im Einzelfall für nötig hält (kommt in der Praxis so aber selten vor).

Die Einwilligung dazu hat der Versicherungsnehmer mit seiner Unterschrift auf den Antrag gegeben: dort ist eine recht umfassende entsprechende Erklärung bereits vorgedruckt enthalten.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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franky69
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kannst Du mir vielleicht auch sagen, wielange solche Daten bei der alten Versicherung gespeichert bleiben?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Um diese Frage so zu beantworten, dass sie dir auch weiterhilft, müsste man wissen, welcher konkrete Sachverhalt dahintersteckt.

Mal ganz allgemein: Die Aufbewahrungsfrist beträgt allgemein 10 Jahre (hab jetzt allerdings nicht nachgeschaut, das hab ich so aus dem Gedächtnis). Es kommt allerdings vor, dass Schadenakten wesentlich länger im Keller liegen (kommt z.B. drauf an, wie groß der Keller im Verwaltungsgebäude ist...)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talladerzweite
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

es ist schon so: die aufbewahrungsfrist liegt bei 10 jahren.

manche akten liegen einfach aus dem grund länger im archiv, weil nur unregelmässig (meist wenn der platz zu knapp wird) die ältesten unterlagen entsorgt werden.
_________________
kann mich als "talla" nicht mehr einloggen. wenn jemand tipps hat, immer her damit...
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Tammi76
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Verfahren, die vor Gericht entschieden wurden, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 30 Jahre.
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franky69
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Antworten.
Hinter meiner Frage steckte kein konkreter Sachverhalt, sondern ich hatte mich vor ein paar Tagen mit Freunden über dieses Thema unterhalten und wir waren unterschiedlicher Meinung darüber, darum wollte ich mal hier bei Leuten fragen, die sich mit solchen Themen besser auskennen.
Nochmal vielen Dank!
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