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Verfasst am: 27.01.06, 05:35 Titel: Sachschaden auf dem Weg zum Arbeitsamttermin
Hallo zusammen
Ich wüsste gern Bescheid über folgenden Fall.
Jemand fährt mit dem Rad zu einem Einladungstermin der ARGE. Da die Autos
mit einer Radbreite schon auf den Radweg stehen fährt der Radfahrer etwas mehr rechts auf dem Radweg. Dabei bleibt er mit seiner Jacke an eine rausragenden Schraubstift eines Baugerüstes hängen ,welches rechts vom Radweg steht.
Dabei geht die Jacke kaputt.
Meine Frage: Wer muß die Jacke bezahlen?
Jemand könnte den Bauunternehmer verklagen, wenn dieser die in den Verkehrsraum ragenden Schrauben nicht ordnungsgemäß abgesichert hat. Auch eine Klage gegen den Besitzer des Gebäudes wäre möglich.
Natürlich ist völlig offen, was dabei herauskommt.
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