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Forderung aus Bürgschaft

 
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raf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 19:20    Titel: Forderung aus Bürgschaft Antworten mit Zitat

Vor ca. 6 Jahren habe ich einem Freund in einer Notlage mit einer Bürgschaft ausgeholfen, bis Oktober letzten Jahres lief auch wohl alles normal. Nun bekam ich Post von der Bank, das ein Zahlungsrückstand von ca. 800 Euro aufgelaufen ist. Die Bank hat den Schuldner nun zur sofortigen Rückzahlung (rund 4600 Euro) aufgefordert und den Vertrag aufgekündigt. Gleichzeitig wurde mir eröffnet, das man mich nun in Anspruch nimmt. Ich habe nun gelesen, das man sich einen Titel durch einen Anwalt erwerben muss. Nun meine Fragen: Da ich bis jetzt noch keine Rechtschutzversicherung habe muss ich diesen Mißstand wohl schnellstens beseitigen. Leider lese ich aber in den meisten Geschäftsbedingungen von einer Wartezeit von 3 Monaten; zählt das auch in diesem Fall? Gibt es Rechtschutzanbieter, die sofort "einspringen"? Wie lange kann man mit dem erworbenen Titel eine Zahlung durch den Bürgen zunächst aufschieben? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar !
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist jetzt etwas durcheinander, ich versuche, das mal zu strukturieren :

- Die Frage mit dem Rechtschutzanbieter gehört zwar nicht ins Bankrecht, aber es sagt mir meine allgemeine Lebenserfahrung, dass eine Versicherung schon bestanden haben muss, bevor der Schaden absehbar war. Ich kann ja auch nicht am Tag eines selbstverschuldeten Totalschadens am Auto mir eine schicke Vollkaskoversicherung aussuchen.

- Man "muss" sich keinen Titel erwerben und einen Anwalt braucht man auch nicht. Man kann dafür aber auch mit dem Titel nichts aufschieben.

Folgender Ablauf:
- Bank kündigt den Kredit und stellt ihn fällig (bereits passiert)
- Bank fordert Kreditnahmer zur Rückzahlung auf (was der meist nicht kann)
- Bank verwertet Sicherheiten, u.a. Inanspruchnahme des Bürgen.

Wenn letzteres passiert und der Bürge zahlt, ist die Bank zufrieden und aus dem Spiel raus. Durch die Zahlung des Bürgen erwirbt er gleichzeitig eine Forderung gegen den Kreditnehmer. Diese Forderung sollte er sich titulieren lassen (wie gesagt, geht auch ohne Anwalt, siehe Forum "Inkasso und Zwangsvollstreckung). Mit diesem Titel kann er 30 Jahre lang gegen den Kreditnehmer die Zwangsvollstreckung betreiben.

Gruss Hans-Jürgen
***
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raf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft ! Dann werde ich wohl der "Verfahrensweise ihren Lauf lassen müssen" und die Forderung begleichen Traurig
Sorry für das Durcheinander in meiner Anfrage, aber das entspricht momentan meinem inneren Gefühlsleben (...gehört aber nicht hierher) Danke nochmals für die Ratschläge!
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