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Unterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft vor Scheidung

 
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Pf@nne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 21:54    Titel: Unterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft vor Scheidung Antworten mit Zitat

Hallo,

eine frau mit zwei kindern (7+9) zieht vor der scheidung mit ihrem neuen partner zusammen.
hat das zusammenziehen vor der scheidung einfluss auf den trennungsunterhalt bzw. den festzusetzenden unterhaltsanspruch nach der scheidung?
oder wird auch in diesem fall der unterhaltsanspruch erst nach feststellung einer "gefestigten beziehung" (ca. 2jahre) gekürzt?

vielen dank ....
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Melly
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterrhalt kann gekürzt werden, da die Noch-Frau für ihren neuen Partner wäscht und kocht.
Das ist als fiktives Einkommen zu sehen und bewegt sich bei ca 370 Euro.
Einfach den Anwalt mitteilen.
Danach gilt es 2 Jahre warten, bis man von einer gefestigten Partnerschaft ausgehen kann und Abänderungsklage starten.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Der Unterrhalt kann gekürzt werden, da die Noch-Frau für ihren neuen Partner wäscht und kocht.

Das lese ich aus dem Sachverhalt nicht heraus...
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Melly
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss davon ausgehen, dass die Frau die Haushaltsführung übernimmt.
Da müsste sie schon beweisen, dass er alles wäscht und für die Familie kocht.
Die Frau wird wohl nicht vollschichtig arbeiten gehen mit 2 Kindern.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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fontane
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="windalf"]
Zitat:


Das lese ich aus dem Sachverhalt nicht heraus...


...und zudem müßte der neue Partner leistungsfähig sein, was auch nicht zu erkennen ist.
Außerdem sind zwei Jahre das mindeste, es können auch drei werden. Da kommt es auf den Richter und dessen Beurteilung der Umstände an.
Gruß
fontane
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jimbeam1999
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 171
Wohnort: Bedburg

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

hier gilt auch eine gefestigte Beziehung von 2-3 Jahren, um den Unterhalt zu verwirken.
Geht die Frau gar nicht arbeiten, kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden für die Haushaltsführung des neuen LP.Die Höhe kenne ich nicht so genau.
Ich bin momentan in der selben Lage. Meine Kinder sind 8+11, ich gehe halbtags arbeiten (überobligatorisch).Ich musste die Hälfte meines Einkommens anrechnen lassen, ansonsten wäre es fiktiv angerechnet worden.

lg jimbeam1999
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Pf@nne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

danke für eure stellungnahme.

macht es denn wirklich einen unterschied ob die frau einen tag vor der scheidung oder einen tag nach der scheidung mit ihrem neunen partner zusammenzieht??

wer sagt denn dass die frau ihrem neuen partner die wäsche wäscht?
warum gilt denn nicht auch vor der scheidung der grundsatz der "gefestigten beziehung"
ob die beziehung gefestigt ist stellt sich doch in beiden fällen erst nach ca. 2 jahren herraus.

kennt jemand vieleicht einen rechtlichen verweis oder ein urteil??

danke für eure mühe......
Sehr glücklich
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jimbeam1999
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 171
Wohnort: Bedburg

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Pf@nne

es macht keinen Unterschied, ob vor oder nach der Scheidung

Die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt kann in entsprechender Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB unzumutbar sein, wenn der Unterhaltsberechtigte eine länger dauernde Beziehung zu einem anderen Partner eingegangen ist, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, daß sie als eheähnlich anzusehen ist

Der Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt ist gemäß § 1579 Nr. 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches als grob unbillig verwirkt, wenn der Unterhaltsberechtigte mit einem Dritten in einer festen, eheähnlichen Beziehung lebt. Die Fortdauer der Unterhaltsbelastung wird für den Unterhaltsverpflichteten dann unzumutbar.

Hier hast du die Urteile, die sowohl für den Trennungsunterhalt, als auch für den nachehelichen Unterhalt gelten.

lg jimbeam1999
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Man muss davon ausgehen, dass die Frau die Haushaltsführung übernimmt.
Da müsste sie schon beweisen, dass er alles wäscht und für die Familie kocht.
Die Frau wird wohl nicht vollschichtig arbeiten gehen mit 2 Kindern.

Mal im Ernst sowas gibts doch ganz oft. Er ist unter der Woche arbeiten und Wäsche fällt mehr oder weniger nicht an. Hemden und Anzüge werden in die Reinigung gegeben. Gegessen wird auch außer Haus. Das die Frau für sich selbst und Ihre Kinder den Haushalt schmeisst ist ja nichts besonderes, dass würde sie ja auch tun wenn sie nicht mit dem neuen Partner zusammen wäre... Kann doch eigentlich nur zählen, was die Frau für Aufgaben für den Partner übernimmt...
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jimbeam1999
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Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 171
Wohnort: Bedburg

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo windalf,

Zitat:
Mal im Ernst sowas gibts doch ganz oft. Er ist unter der Woche arbeiten und Wäsche fällt mehr oder weniger nicht an. Hemden und Anzüge werden in die Reinigung gegeben. Gegessen wird auch außer Haus. Das die Frau für sich selbst und Ihre Kinder den Haushalt schmeisst ist ja nichts besonderes, dass würde sie ja auch tun wenn sie nicht mit dem neuen Partner zusammen wäre... Kann doch eigentlich nur zählen, was die Frau für Aufgaben für den Partner übernimmt...


wie will man das denn nachweisen? Es geht nicht nur darum, was Frau für Freund tut.Sie hat ja auch Annehmlichkeiten, indem sie mit ihm zusammen lebt (Miete,Versicherungen, Lebensmittel.....)

lg jimbeam1999
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